Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)

 

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Der AKG hat die Aufgabe, Diskriminierungen durch Organe der Universität entgegenzuwirken und unterstützt die Universität bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags zur Gleichbehandlung.

Entsprechend dem  UG 2002 (§ 41 ff, insbes. § 42) und der Satzung der Universität Salzburg (insbesondere Frauenförderungs- und Gleichstellungsplan) handelt der AKG unabhängig sowie weisungsfrei, ist zu sämtlichen Personalaufnahmeverfahren der Universität beizuziehen und überprüft die Einhaltung der Frauenquote von 50% in allen Kollegialorganen

Überdies ist der AKG Anlaufstelle für Mitarbeiter*innen sowie (neben der ÖH) auch für Studierende, die von sexueller Belästigung betroffen sind. Der gesamte AKG (alle Mitglieder und die gesamte Verwaltung) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.