Mahnung

Bei der Überschreitung der Leihfrist von entlehnten Werken werden Gebühren verrechnet. Diese Gebühren setzen sich aus folgenden zwei Positionen zusammen:

1) Mahngebühr:

  • Diese beträgt 2.00 € pro Mahnung. Bei einer Mahnung können auch mehrere Bücher betroffen sein.
  • Die 1., 2. und 3. Mahnung werden per E-Mail zugestellt, die 3. Mahnung wird zusätzlich auch per Post zugestellt.
  • Der Betrag ist auch fällig, wenn die 3. Mahnung aufgrund des Postweges noch nicht zugestellt wurde.
  • Nach Zustellung der 3. Mahnung werden keine weiteren Mahnschreiben ausgesendet. Sollten die ausstehenden Bücher nach Erhalt der 3. Mahnung nicht binnen einer Wochenfrist zurückgebracht werden, wird Ihr Bibliothekskonto gesperrt und der Fall an die Finanzprokuratur weitergeleitet.

2) Überschreitungsgebühr:

  • Die Überschreitungsgebühr beträgt € 0,20 Cent pro Buch und Tag der Überschreitung (auch Schließtage) und wird erst nach der Buchrückgabe vorgeschrieben.
  • Eine Übersicht Ihrer vorläufigen (weil die realen Überschreitungsgebühren erst nach der Buchrückgabe ersichtlich werden) offenen Gebühren finden Sie nach der Anmeldung in UBsearch unter dem Menüpunkt „Mein Konto“.

Bitte beachten: Ab sofort erfolgen Zahlungen von Mahn-, Überschreitungs- und Fernleihgebühren etc. nur mehr online via Bankomatterminals an folgenden Bibliotheksstandorten:

  • Hauptbibliothek Hofstallgasse
  • Teilbibliothek Alte Residenz (Archäologie)
  • Teilbibliothek Firmian-Salm-Haus
  • Teilbibliothek Rudolfskai
  • Teilbibliothek Freisaal
  • Teilbibliothek Schloss Rif
  • Teilbibliothek Toskanatrakt
  • Teilbibliothek Unipark
  • Teilbibliothek Wallistrakt

Hinweis betreffend Erinnerungsmails:

  • Als Service erhalten Sie 2 Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail.
  • Die Universitätsbibliothek übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass es zu Verzögerungen im Mail-Versand kommt oder die Erinnerungsmail aus technischen Gründen nicht zugestellt worden ist.