COVID-19 Update vom 13. Februar 2023

Informationen zum Sommersemester 2023

Seit dem  01.08.2022 gelten in Österreich folgende bundesweite COVID-19-Maßnahmen: Die Absonderung (Quarantäne) von COVID-19-infizierten Personen gibt es nicht mehr, stattdessen gilt eine zehntägige Verkehrsbeschränkung

Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt nun:

  • Die Infektion bleibt weiterhin meldepflichtig.
  • Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:
    • außerhalb des privaten Wohnbereichs:
      • in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
      • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
    • in öffentlichen Verkehrsmittelnin privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
    • im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
      • in geschlossenen Räumen
      • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
  • Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen).
  • Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Hierfür bedarf es einer Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Informationen zu Lehre & PLUS

  • Positiv getestete Personen sollen die Räumlichkeiten der Universität Salzburg NICHT aufsuchen!
  • Auch wenn das Tragen von FFP2-Masken nicht mehr verpflichtend gilt, so bleibt es empfehlenswert diese in geschlossenen Räumen, insbesondere wenn viele Personen zusammenkommen, auch weiterhin zu tragen.
  • Auch die übrigen Hygienemaßnahmen (Lüften, Händedesinfektion) sind weiterhin einzuhalten.
  • Lehrveranstaltungen finden wieder in Präsenz mit normaler Belegung der Hörsäle bzw. Seminarräume statt. Reine Onlinelehrveranstaltungen gibt es i.d.R. nicht mehr, gemischte Modelle (z.B. eine didaktisch begründete Integration von Onlineelementen in eine LV) sowie Streaming von Lehrveranstaltungen sind weiter möglich.
  • Bitte informieren Sie Ihre Lehrveranstaltungsleitung darüber, wenn Sie einen positives Ergebnis bekommen und nicht an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können. Lehrende müssen in diesem Fall Kompensationsmöglichkeiten anbieten!
  • Außerdem Sie weiterhin positive Testergebnisse über bekannt gemacht werden, da sie von der Universität in anonymisierter Form an das Bundesministerium gemeldet werden müssen. 
  • Erkrankte Personen können sich natürlich – wie bei anderen Krankheiten auch – krankschreiben lassen. Bei COVID-19 kann die Krankschreibung auch telefonisch erfolgen.
  • Die Gebäude der PLUS sind zu den üblichen Öffnungszeiten für alle Personen zugänglich.
  • Die Abteilung für Internationale Beziehungen ist zu den veröffentlichten Öffnungszeiten zu erreichen. Wir empfehlen weiterhin vorab einen Termin per E-Mail zu vereinbaren.
  • Nutzen Sie weiter unsere online  WebEx-Sprechstunden.

Was tun im Verdachtsfall? Regeln an der PLUS

  1. Möglichkeit: Sie wurden von den Behörden kontaktiert und müssen einen Corona-Test machen (oder warten gerade auf das Ergebnis), da eine Ihrer Kontaktpersonen infiziert ist.MELDUNG AN . Bleiben Sie unbedingt zu Hause! Während des Abwartens auf Testergebnisse ist das Betreten des Unigeländes untersagt.
  2. Möglichkeit: Sie wurden von der PLUS kontaktiert, da ein Corona-Test von einer Ihrer Kontaktpersonen noch ausständig ist.Vorerst keine Meldung, Sie werden wieder von der PLUS kontaktiert.Kommen Sie nicht an die Uni, bleiben Sie auch sonst nach Möglichkeit zu Hause bzw. vermeiden Sie direkte Kontakte.
  3. Möglichkeit: Sie befürchten, Kontakt zu einer infizierten Person gehabt zu haben, wurden aber nicht von den Behörden oder der PLUS kontaktiert:- Sie fühlen sich gesund. Keine Meldung. Lassen Sie sich testen, um Gewissheit zu erhalten!- Sie haben Symptome. Melden Sie sich umgehend unter der 24h-​Hotline 1450. Gehen Sie keinesfalls ohne vorherige Absprache zu einem Arzt!
  4. Möglichkeit: Personen, die im selben Haushalt wohnen (oder zu denen Sie engen Kontakt hatten), …… warten auf ein Ergebnis. … sind infiziert (Sie selbst gelten somit offiziell als Kontaktperson I oder II). Sie wurden oder werden von der Behörde unter Quarantäne gestellt. Studierende werden gebeten, nicht an die Universität zu kommen.

Informieren Sie auch immer Ihre/n Kursleiter*innen und Kontakpersonen in der Abteilung für Internationale Beziehungen!


PLUS Informationen & Zugang zu Test- & Impfanmeldung

  1. PLUS Intranetseiten:  Corona-Informationen
  2. Nationale COVID-19 24h Hotline 1450
  3. Covid-19 Portal des Landes Salzburg: der Online-Zugang zu Testkapazitäten  HIER und Impfung:  www.salzburg-testet.at
  4. AKTUELLE Covid-19-Informationen des Österreichischen Sozialministeriums: hier

Weitere hilfreiche Kontaktadressen

  • Bei der Planung einer Reise von/nach Österreich bitte die allgemeine Infektionslage beachten:  https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019
  • Allgemeine Covid-19-Informationen des Österreichischen Sozialministeriums:  hier
  • Bei Bedarf steht Ihnen die   psychologische Studierendenberatung kostenlos zur Verfügung.
  • Für Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Mehr Hinweise: Die jeweils aktuellen Maßnahmen, die von den österreichischen Behörden in Kraft gesetzt wurden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, sind ohne Ausnahme zu beachten! Im Zuge der Entwicklung der COVID-19 Situation erfolgt eine laufende Anpassung der Maßnahmen, daher sollte sich jede/r eigenverantwortlich über den aktuellen Stand informieren.


Info Impfung

Nach der Entscheidung der Österreichischen Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt!
Die folgenden Informationen sind hier somit nur zu Ihrer Hintergrundinformation und bilden den Stand am 24. Februar 2022 ab!

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Akzeptiert im Sinne der Impfpflicht werden grundsätzlich alle von der EMA zugelassenen COVID-19-Impfstoffe. Aktuell sind das:

  • Cominarty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNTech Manufacturing GmbH BioNTech/Pfizer
  • ChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria /COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca AB
  • COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International NV, (Johnson & Johnson)
  • Covid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273/Spikevax von MODERNA BIOTECH SPAIN
  • NUVAXOVID/NVX-CoV2373 von Novavax CZ a.s.

Auch folgende COVID-19-Impfstoffe sind per Verordnung anerkannt, da nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft in ihrer Wirksamkeit gleichwertig.
Achtung: Folgende Impfstoffe gelten aber NICHT als „G“-Nachweis! Hierfür wird weiterhin ein negativer Test benötigt (Stand 24. Februar 2022).

  • SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated (InCoV; Covilo) von Sinopharm/BIBP Beijing Bio-Institute of Biological Products
  • COVID-19 Vaccine (CoronaVac) von Sinovac
  • BBV152 (COVAXIN) von Bharat Biotech
  • SARS-CoV-2 rS Protein (COVID-19) recombinant spike protein Nanoparticle Vaccine NVX-CoV2373 (COVOVAX) von Serum Institute of India
  • ChAdOx1_nCoV-19 Corona Virus Vaccine (Covishield) von Serum Institute of India.

Für ausländische Studierende, die mit keinem der hier genannten Impfstoffe geimpft sind (z.B. Sputnik), gelten dieselben Regeln wie für ungeimpfte Studierende: Sie müssen PCR getestet sein. Bevor eine Impfung in Salzburg mit einem in von der EMA zugelssenen Impfstoff angedacht wird, wird empfohlen einen Antikörpertest durchzuführen. Gemäß der Ergebnisse wird die Forsetzung des Impfens gemäß der gültigen Impfempfehlungen möglich. Ein ausländischer Impfnachweis kann (bei einem in Österreich anerkannten Impfstoff) bei einer inländischen Impfstelle in das österreichische System eintragen werden.

Zur Impflicht in Österreich

Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher gilt in Österreich seit dem 5. Februar eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht. Im Vorfeld fand eine breite Abstimmung auf politischer sowie gesellschaftlicher Ebene statt, um möglichst viele Aspekte und Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben berücksichtigen zu können.

Für wen gilt die Impflicht?

  • Die COVID-19-Impfpflicht betrifft alle Personen ab dem 18. Lebensjahr, die in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
  • Der Wohnsitz richtet sich nach der Wohnsitzmeldung gemäß dem Meldegesetz. Den Wohnsitz hat man an einer Unterkunft, an der man bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen hat (z.B. um dort zu studieren, zu arbeiten oder regelmäßig Freizeit dort zu verbringen). Damit werden etwa auch 24-Stunden-Betreuer:innen oder Wochenpendler:innen erfasst.
  • Von der Impfpflicht sind auch Personen erfasst, die zwar keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz, aber einen aufrechten Mittelpunkt von Lebensbeziehungen in einer Gemeinde haben, wenn darüber eine Hauptwohnsitzbestätigung ausgestellt wurde.

Phase 1: 5. Februar bis 15. März (ausgesetzt, siehe oben)
In der Anfangsphase bekommen alle Personen, bei denen noch eine Corona-Schutzimpfung ausständig ist, die Gelegenheit, der COVID-19-Impfpflicht nachzukommen. Wer nach dem 15. März die Impfpflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung.

Phase 2: 16. März bis zum 1. Impfstichtag (ausgesetzt, siehe oben)
In der 2. Phase wird die Einhaltung der COVID-19-Impfpflicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) flächendeckend kontrolliert und eine Nichteinhaltung der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. Diese leitet in der Folge ein Verfahren ein. Die Kontrollen durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) erfolgen dann zum Beispiel im Rahmen von Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen bzw. bei Verkehrskontrollen.

Für Fragen rund um die allgemeine COVID-19-Impfplicht in Österreich, steht die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 oder die allgemeine Gesundheitshotline 1450 von 0 bis 24 Uhr zur Verfügung!


Erasmus Outgoing während COVID-19

Bewerbungen/Nominierungen für einen Erasmus-Auslandsaufenthalt im Studienjahr 2021/22 werden angenommen, vorbehaltlich der weiteren Auswirkungen und Maßnahmen zu COVID-19.
Zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen ist von jedem/r Bewerber/in für ein Erasmusstipendium eine Erklärung zur Eigenveranwortung (deutsche ODER englische Version) zu unterschreiben und mit den restlichen Bewerbungsdokumenten einzureichen:
Erklärung zur Eigenveranwortung
Applicant’s Declaration for a Subsidised Stay Abroad

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) sind alle Interessenten angehalten, sich selbständig über die aktuellen Reisehinweise für das Zielland zu informieren:  https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Von Aufenthalten in Ländern, für welche Reisewarnung ausgerufen wurde, wird seitens der Universität Salzburg abgeraten.
Falls der/die Teilnehmer/in die Reise in ein Risikogebiet antritt, übernehmen die PLUS und OeAD-GmbH keine Haftung für dadurch eventuell entstandene Schäden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Rückholung durch den Staat nicht gewährleistet ist und eine Reisekrankenversicherung gegebenenfalls ihre Gültigkeit verliert. Der/die Teilnehmer/in haben folgende Möglichkeiten:

  • Den Aufenthalt nicht anzutreten
  • Den Aufenthalt teilweise virtuell (mittels E-Learning oder Telearbeit) zu absolvieren (abhängig von den Möglichkeiten an der Gastinstitution)
  • Den Aufenthalt abzubrechen.

Bitte beachten Sie dazu ausdrücklich folgende Informationen zu Auszahlungskriterien des Erasmus+ Stipendiums im Kontext von COVID-19:

 OeAD_Erasmus Aufenthalte im Context von Covid-19
 OeAD_FAQs von Studierenden (DE)
 OeAD_FAQs Students (ENGL)
OeAD_Abbrüche, Unterbrechungen und Nicht-Antritte aufgrund von COVID-19 (DE)

OeAD_Information on the consequences of Covid-19 on Erasmus+ study periods and
traineeships (ENGL)

 OeAD_Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Weitere Inforamtionen finden Sie auf den spezifischen Seiten zum Erasmusaufenthalt.

Erasmus Incoming während COVID-19

Nominierungen für einen Erasmus-Studienaufenthalt an der PLUS im Studienjahr 2021/22 werden weiterhin, vorbehaltlich der weiteren Auswirkungen und Maßnahmen zu COVID-19, angenommen. Interessierte Studierende erkundigen sich bei den Heimatuniversitäten über die aktuell gültigen Teilnahmebeginungen! Weitere Inforamtionen finden Sie auf den spezifischen Seiten zum Erasmusstudienaufenthalt.