Anbahnung von Partnerinstitutionen

Koordinationsbesuche an Erasmus Partneruniversitäten

Die hierfür zur Verfügung stehenden Erasmusmittel sind im aktuellen Studienjahr 2019/2020 bereits ausgeschöpft. Es können daher keine Koordination- und Anbahnungssreisen aus Erasmusmitteln finanziert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis! Im Rahmen des ERASMUS Programmes in der Hochschulbildung stehen Mittel der EU Kommission ebenso für Besuche an besthenden Partneruniversitäten sowie zur Anbahnung neuer Erasmuspartnerschaften zur Verfügung. Sogenannte ERASMUS-Koordinationsreisen und ERASMUS-Anbahnungsreisen (preparatory visit) dienen der Stärkung der Beziehungen zwischen den Universitäten, dem Austausch von Fachwissen und Erfahrungen hinsichtlich der Mobilität sowie der Anbahnung neuer ERASMUS-Aktivitäten und gemeinsamer Projekte. Koordinationsreise Um eine bestehende Partnerinstitution näher kennenzulernen oder um allfällige Belange der Studierenden- und Personalmobilität vor Ort zu besprechen, können ErasmuskoordinatorInnen (oder deren VertreterInnen) jederzeit – jedoch nach Maßgabe der finanziellen Mittel – Reise- und Aufenthaltskosten über das ERASMUS Programm beantragen. Ziel der Reise Die Schaffung optimaler Bedingungen für Studierende, Gruaduierte und Personal zur bestmöglichen Realisierung von Lern- und Lehraufenthalten an Partnerhochschulen. Die KoordinatorInnen sind bestrebt die besten Austauschmodi für alle Beteiligen auszuhandeln, die Kontakte zu intensivieren, Hürden des gemeisamen Austausches zu erkennen und ggf. sich daraus ergebende Probleme für den laufenden/zukünftigen Austausch zu beseitigen. Anbahnungsreise (preparatory visit) (Wissenschaftliche) MitarbeiterInnen können europäische Hochschulen besuchen, um neue Erasmuspartnerschaften anzubahnen, sofern diese der gesamtuniversitären Internationalisierungsstrategie dienen sowie, wenn ein sinnvoller und in die Zukuft gerichteter Austausch stattfinden kann. Die Zustimmung des Fachbereichs und eine gesicherte Betreuung der Partnerschaft wird dabei vorausgesetzt. Ziel der Reise Kennenlernen der Hochschule, MitarbeiterInnen und des Standortes, Absprachen bzgl. der Ausgestaltung eines möglichen Erasmus-Partnerschaftsabkommens, Abklärung des zur Verfügung stehenden Lehrangebots in Bezug auf anrechenbare Leistungen an den jeweiligen Partnerinstitutionen, usw.

Antrag und Abwicklung

Für die Durchführung der Reise gibt es keine weiteren (vgl. oben) inhaltlichen Voraussetzungen. Antragstellung (laufend möglich)
  • Möglichst frühzeitige formlose Meldung des Vorhabens in der Abteilung für Internationale Beziehungen, AfI, bei Petra Höpfner
  • zeitgerechte Antrag auf Freistellung in der Personalabteilung mittels Durchschlagsformular
  • Wenn zutreffend: Ausstellung des Genehmigungsschreibens durch AfI
Abrechnung der Reise

Förderbare Kosten

Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Reiserichtlinien der Universität Salzburg. Hierfür finden Erasmus-Mittel Verwendung.

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