Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen zur Erasmus+ Personalmobilität mit den Programmländern (sog. KA 131):
- ERASMUS+ Lehraufenthalte (STA)
- ERASMUS+ Fortbildungsaufenthalte (STT)
- Formulare ERASMUS+ Personalmobilität
ERASMUS+ Koordinationsreisen sowie Preparatory Visit (PV) mit Programmländern (KA 131)
- Erasmus+ Anbahungsreise – Preparatory Visit (PV)
Aus den Mitteln zur organisatorischen Unterstützung (OS) können (wissenschaftliche) Universitätsangehörige zur Anbahnung von neuen Erasmus Partnerschaften finanzielle Förderungen beantragen. Diese werden nach Maßgabe unserer finanziellen Mittel bewilligt. Förderfähig sind Reise- und Aufenthaltskosten und es gelten die allgemeinen internen Reiserichtlinien der Universität Salzburg. - Erasmus+ Koordinationsreisen
Um eine bereits bestehende Partnerinstitution näher kennenzulernen oder um allfällige Belange der Studierenden- bzw. Personalmobilität zu besprechen, können Erasmus Koordinator*innen (oder deren Vertreter*innen) jederzeit (jedoch nach Maßgabe unserer finanziellen Mittel und geltenden internen Reiserichtlinien) Reise- und Aufenthaltskosten über das ERASMUS+ Programm beantragen. Die Mittel zur organisatorischen Unterstützung für Begünstigte (OS) umfasst die Schaffung optimaler Bedingungen für Studierende, Graduierte und Personal anhand von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Realisierung von Lern- oder Lehraufenthalten an Hochschulen. Die Teilnehmer*innen sind bestrebt die besten Austauschmodi für alle Beteiligten auszuhandeln, die Kontakte nach Möglichkeit zu intensivieren, Hürden zu erkennen und ggf. sich daraus ergebende Probleme für den laufenden / zukünftigen Austausch zu beseitigen. - Antrag und Abwicklung von Preparatory Visit bzw. Koordinationsreise
– Rücksprache mit PartnerschaftskoordinatorIn, sofern nötig (> Befürwortung des Antrages),
– Möglichst frühzeitige formlose Meldung und Besprechung des Vorhabens mit der Abteilung für Internationale Beziehungen (AIB), Petra Höpfner,
– Antrag auf Freistellung via PPS an die HR-Personalabteilung (Antrag wird an die AIB weitergeleitet),
– Antrag auf Reisekostenzuschuss an AIB
– Wenn zutreffend: Freigabe der Mittel
– Durchführung der Reise
– Reiskostenabrechnung inkl. Verfafssung eines Kurzberichtes (Download erforderlicher Unterlagen unter Formulare)
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.