Erasmus+ Praktika für Studierende und Graduierte
Mit dem Studienjahr (SJ) 2021/22 beginnt eine neue Erasmus+ Programmgeneration, die einige Neuerungen und Änderungen im Ablauf mit sich bringt. Vor allem wird zusätzlich zu momentan möglichen Bewerbungen eine digitale Erfassung via Mobility Online notwendig sein. Weitere Informationen folgen.
Studierende und junge Absolvent/innen der Universität Salzburg haben die Möglichkeit, im Rahmen des neuen Bildungsprogramms Erasmus+ ein studienbezogenes Praktikum in einem Erasmus+ Programmland zu absolvieren.
- Mit ERASMUS+ können Studierende bis zu zwölf Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) zu Studien- und/oder Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen. Die zwölf Monate können in mehreren Aufenthalten eingeteilt werden, z.B. 2 Semester (9 Monate) Studienaufenthalt an einer Erasmus-Partneruniversität + 3 Monate Praktikumsaufenthalt.
- Kürzlich Graduierte können ebenfalls im Rahmen von ERASMUS+ Praktikum gefördert werden. Die Bewerbung muss allerdings noch während des Studiums erfolgen (mind. 6 Wochen vor dem geplanten Studienabschluss) und das Praktikum bis max. ein Jahr nach Abschluss des Studiums absolviert werden.
Das ERASMUS+ Praktikum kann in einem Unternehmen, einer Trainings- oder Forschungseinrichtung oder an einer sonstigen Organisation absolviert werden.
Ausgeschlossen sind Einrichtungen der Europäischen Union sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten (siehe http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/index_en.htm).
Erasmus+ Praktikum auf einen Blick
- Wie lange? 2-12 Monate pro Studienniveau
- Wie oft? mehrmals, jedoch maximal bis zu 12 Monate Erasmusgesamtaufenthalt pro Studienniveau (Studienaufenthalt & Praktikum zusammengezählt).
- Wohin? alle EU-Mitgliedsstaaten, Norwegen, Island, Liechtenstein, Türkei, FYR Mazedonien.
Bewerbungen für Großbritannien:
Das Vereinigte Königreich hat mit 31.01.2020 die EU verlassen und ist rechtlich kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Der Austrittsvertrag sieht jedoch vor, dass das Vereinigte Königreich in Antragsrunde 2020 ohne Änderungen am Programm Erasmus+ teilnimmt.
Daher und aufgrund der vertraglichen Bestimmungen zwischen Europäischer Kommission und UK gilt für die PLUS und deren britischen Erasmus-Partnern Folgendes:
Ein Erasmus-Austausch mit allen derzeit bestehenden Partnerschaften im UK ist möglich, sofern der Aufenthalt bis spätestens 31. Mai 2023 abgeschlossen wird. Hierbei muss die Mindestaufenthaltsdauer von 2 Monaten für einen Erasmusaufenthalt zu Praktikazwecken eingehalten werden, die für ein Erasmusstipendium vorgeschrieben ist. Eine Förderung durch Erasmus in diesem Rahmen ist nur vorbehaltlich des verfügbaren Budgets möglich. Deadline für Bewerbungen für ein Erasmusstipendium zu Praktikazwecken mit Zielland UK im SJ 2022/23 ist der 01.04.2022.
Sollte ein geplanter Aufenthalt im UK über den 31.05.2023 hinausgehen, so ist dies (nach Absprache mit der jeweiligen Partnerinstitution) prinzipiell möglich, wird aber nicht mehr von Erasmus gefördert. Förderprogramme und -möglichkeiten darüber hinaus sind derzeit Gegenstand von Verhandlungen. - Aufnahmeeinrichtungen: Unternehmen/ Einrichtungen (auch Hochschulen), die im öffentlichen oder privaten Bereich tätig sind (auch Trainings- oder Forschungseinrichtungen, NGOs, diplomatische Vertretungen des Heimatlandes etc.). Ausgenommen sind Einrichtungen der Europäischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme abwickeln.
- Was? verpflichtendes oder freiwilliges, studienbezogenes Praktikum.
- Praktikumsplatzsuche: die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz erfolgt durch die Studierenden selbst (siehe auch Praktikumsbörsen und -angebote).
- Wann? ab dem 2. Semester laufend möglich.
- Stipendium: variiert je nach Zielland, zusätzlich zu einem möglichen Praktikumsentgelt. Für aktuelle Fördersätze siehe Link unten.
- Bewerbungsfrist: bis 6 Wochen vor Praktikumsstart / und vor Studienabschluss (gilt für Graduierte).
- Fördersätze – „ERASMUS+ Praktika für Studierende und Graduierte“
- Merkblatt: Voraussetzung Erasmus+ Aufenthalt
- Guideline: Conditions for Erasmus+ stay abroad
Erasmus+ Bewerbung 2021/22
Für eine Erasmus+ Bewerbung reichen Sie bitte die in der folgenden Checkliste erwähnten ersten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein / For an Erasmus+ application please hand in the documents as mentionen in the Ckecklist below fully completed and entirely signed:
Achten Sie auf Vollständigkeit der Dokumente und Vorhandensein aller erforderlichen Unterschriften/Fachbereichsstempel!
Einreichung der Unterlagen:
per Post: Abteilung Internationale Beziehungen, z.H. Mariane Wonneberger, Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg
Formulare:
VOR Aufenthalt:
- Bewerbungsformular Erasmus+ Praktikum für Studierende und Graduierte
- Antrag auf Anerkennung des Praktikums
- Erklärung zur Eigenveranwortung
Applicant’s Declaration for a Subsidised Stay Abroad - Erasmus+ Sonderzuschuss für Studierende mit Kind
- Erasmus+ Sonderzuschuss für Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
- Infoblatt zur Abrechnung E+ Sonderzuschuss Studierende mit Kind/ern
- Infoblatt Abrechnung E+ Sonderzuschuss Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit
WÄHREND Aufenthalt:
NACH Aufenthalt:
- Traineeship Certificate
- Antrag auf Anerkennung des Praktikums
- Aufenthaltsbestätigung Erasmus+ Praktika
Erasmus während COVID-19:
Bewerbungen/Nominierungen für einen Erasmusaufenthalt im Studienjahr 2020/21 sowie 2021/22 werden angenommen, vorbehaltlich der weiteren Auswirkungen und Maßnahmen zu COVID-19.
Zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen ist von jedem/r Bewerber/in für ein Erasmusstipendium eine Erklärung zur Eigenveranwortung (deutsche ODER englische Version) zu unterschreiben und mit den restlichen Bewerbungsdokumenten einzureichen:
Erklärung zur Eigenveranwortung
Applicant’s Declaration for a Subsidised Stay Abroad
Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) sind alle Interessenten angehalten, sich selbständig über die aktuellen Reisehinweise für das Zielland zu informieren: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Von Aufenthalten in Ländern, für welche Reisewarnung ausgerufen wurde, wird seitens der Universität Salzburg dringend abgeraten.
Falls der/die Teilnehmer/in die Reise in ein Risikogebiet antritt, übernimmt die OeAD-GmbH keine Haftung für dadurch eventuell entstandene Schäden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Rückholung durch den Staat nicht gewährleistet ist und eine Reisekrankenversicherung gegebenenfalls ihre Gültigkeit verliert. Teilnehmer*innen haben folgende Möglichkeiten:
- Den Aufenthalt nicht anzutreten
- Den Aufenthalt teilweise virtuell (mittels E-Learning oder Telearbeit) zu absolvieren (abhängig von den Möglichkeiten an der Gastinstitution
- Den Aufenthalt abzubrechen.
Bitte beachten Sie dazu ausdrücklich folgende Informationen zu Auszahlungskriterien des Erasmus+ Stipendiums im Kontext von COVID-19:
- OeAD_Erasmus+ für Studierende und Graduierte
- OeAD_FAQs von Studierenden (DE)
- OeAD_FAQs Students (ENGL)
- OeAD_Abbrüche, Unterbrechungen und Nicht-Antritte aufgrund von COVID-19 (DE)
- OeAD Information on the consequences of Covid-19 on Erasmus+ study periods and traineeships (ENGL)
- OeAD_Aktuelle Informationen zum Coronavirus
- FAQs für Incoming- und Outgoing-Studierende der PLUS
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.