Bewerbungen für Großbritannien:

Das Vereinigte Königreich hat mit 31.01.2020 die EU verlassen und ist rechtlich kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Der Austrittsvertrag sieht jedoch vor, dass das Vereinigte Königreich in Antragsrunde 2020 ohne Änderungen am Programm Erasmus+ teilnimmt. Daher und aufgrund der vertraglichen Bestimmungen zwischen Europäischer Kommission und UK  Ein Erasmus-Austausch im UK ist möglich, sofern der Aufenthalt bis spätestens 31. Mai 2023 abgeschlossen wird. Hierbei muss die Mindestaufenthaltsdauer von 3 Monaten für einen Erasmusaufenthalt zu Praktikumszwecken eingehalten werden, die für ein Erasmusstipendium vorgeschrieben ist.

HINWEIS: Förderungen sind nur im Rahmen des verfügbaren Budgets möglich.
UPDATE (19.05.2022): Für Erasmus-Aufenthalte im UK ist, unter Einhaltung der Bewerbungskriterien, derzeit eine vollumfängliche Förderzusage möglich!

Informationen zu Visa und Versicherungen im UK finden Sie auf unserer Homepage unter NEWS.

Sollte ein geplanter Aufenthalt im UK über den 31.05.2023 hinausgehen, so ist dies (nach Absprache mit der jeweiligen Partneruniversität) prinzipiell möglich, wird aber nicht mehr über dieses Programm gefördert. Förderprogramme und -möglichkeiten darüber hinaus sind derzeit Gegenstand von Verhandlungen. Aktuelle Informationen zu Reisebestimmungen finden Sie auf den Seiten des    Außenministeriums.

Bewerbungsschritte:

Für eine Erasmus+ Bewerbung reichen Sie bitte die in der folgenden Checkliste erwähnten ersten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein:

Sonderfall Mobilität ins Heimatland: Hat geringere Priorität bei der Stipendienvergabe, ist aber im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel möglich. Zusäztlich eine AKTUELL datierte Meldebestätigung über einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich nachweisen!

Das Learning/Traineeship Agreement wird von der Abteilung für Internationale Beziehungen NACH Erhalt der Bewerbungsunterlagen erstellt und zur Vervollständigung per Mail zugesandt.

Achten Sie auf Vollständigkeit der Dokumente und Vorhandensein aller erforderlichen Unterschriften/Fachbereichsstempel!

Fristen:

Bewerbungen für Praktika sind laufend möglich.Abgabe der Bewerbungsunterlagen spätestens 8 Wochen vor geplantem Praktikumsbeginn.

Für weitere Schritte beachten Sie auch bitte die Erasmus+ Checkliste für Aufenthalte im UK.


Erasmus+ Status

Für Mobilitäten nach UK: Vereinbarung mit der OeAD-GmbH

Die OeAD (Österreichischer Austauschdienst)-GmbH ist die österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die OeAD-GmbH verleiht Ihnen für Ihren Erasmus+ Aufenthalt den Erasmus+ Status. Lesen Sie im   Merkblatt der OeAD-GmbH, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Durch den Erasmus+ Status werden Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthalts die Studiengebühren erlassen (sowohl an der Universität Salzburg als auch an der Gastuniversität). Außerdem bekommen Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts einen Erasmus+ Zuschuss vom OeAD ausbezahlt.

Unbedingte Voraussetzung für den Erasmus+ Status ist, dass Sie die Vereinbarung über die Zuerkennung eines Erasmus+ Zuschusses unterschreiben. Diese Vereinbarung wird Ihnen frühestens 20 Tage vor Beginn Ihres Aufenthalts in der OeAD-Datenbank   Students Online zum Download bereitgestellt. Sie müssen die Vereinbarung in zweifacher Ausfertigung, von Ihnen unterschrieben, im Original beim  Erasmus-Referat der OeAD-GmbH abgeben:

KONTAKT:
Susanna Steiner
Erasmus-Referat Innsbruck | Erasmus Office Innsbruck
6020 Innsbruck | Meinhardstraße 5/III
Tel. +43 660 4544199
t

Achtung! Wenn Sie die Vereinbarung mit der OeAD-GmbH nicht einreichen, wird Ihnen der Erasmus+ Status entzogen, wodurch auch Ihr Anspruch auf Studiengebührenbefreiung sowie auf den Erasmus+ Zuschuss verfällt. Denken Sie daher unbedingt daran, die Vereinbarung rechtzeitig vor Beginn Ihres Aufenthalts beim Erasmus-Referat Wien der OeAD-GmbH abzugeben.

Weitere Informationen zum Erasmus+ Zuschuss finden Sie auf der    Erasmus Homepage des OeAD.

Der Zuschuss für Studienaufenthalte im UK beträgt ca. 480 € pro Monat (genaue Zuschusshöhen für 2021/22 finden Sie   hier). Sie bekommen 80% des gesamten Zuschusses bereits bei Antritt des Aufenthalts (nach Unterzeichnung der Vereinbarung). Die restlichen 20% (evtl. mit tageweisem Abzug, falls Ihr Aufenthalt laut Aufenthaltsbestätigung kürzer war als ursprünglich angegeben) bekommen Sie nach dem Aufenthalt nach Vorlage der   Aufenthaltsbestätigung beim OeAD.

BezieherInnen von Studienbeihilfe können bei der Stipendienstelle auch Auslandsbeihilfe beantragen.


Online Linguistic Support (OLS) – EU Academy

Vorbereitender Online Sprachtest –  EU-Academy:

  • Verpflichtend für alle E+ StipendiatInnen am Beginn der Mobilität; Ausnahme: MuttersprachlerInnen
  • offene Plattform; keine Lizenzvergabe mehr
  • Um einzusteigen, müssen E+ Studierende ein EU-Login-Konto anlegen – danach können ein oder mehrere Sprachtests sowie Sprachkurse absolviert werden
  • Derzeit gibt es Tests in allen 24 EU-Sprachen plus 50 Stunden Inhalt in Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch, sowie 3 Stunden in weiteren 18 Sprachen. In den kommenden Monaten werden weitere Sprachen (bis 29) und weitere Inhalte in bestehenden Sprachen dazukommen.
  • Ergebnis des Testes hat keine Auswirkung auf Erhalt des E+ Stipendiums

  • ACHTUNG: KEINE Auszahlung der ersten Rate des E+ Stipendiums ohne Absolvierung des OLS (Ausnahme MuttersprachlerInnen) – Nachweis muss erbracht werden
  • E+ Studierende erhalten Link und Informationen vor Aufenthaltsbeginn

Studiengebühren

Während des Erasmus+ Aufenthalts sind Sie an der Universität Salzburg (und ggf. an der Gastuniversität) von Studiengebühren befreit. Achtung: Sie müssen aber auch während des Auslandsaufenthalts unbedingt (!) fristgerecht den ÖH-Beitrag einzahlen. Ansonsten werden Sie exmatrikuliert! Manche Gastuniversitäten erheben von den Erasmus+ Incomings Beträge, die dem ÖH-Beitrag ähnlich sind –  von diesen Beiträgen können Sie nicht befreit werden.

Eine Beurlaubung an der Universität Salzburg ist während eines Auslandssemesters nicht möglich. Studierende, die gleichzeitig an mehreren Universitäten studieren, müssen den geplanten Auslandsaufenthalt jeder anderen Universität melden, wenn sie die Zulassung aufrechterhalten wollen.

Ein Erasmus+ Auslandsaufenthalt verlängert die Anzahl der Toleranzsemester nicht! D.h. Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester gelten.

Der Bezug von Familienbeihilfe hingegen könnte aufgrund eines Erasmus+ Aufenthalts möglicherweise um ein Semester verlängert werden. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt beim Finanzamt!


BezieherInnen von Studienbeihilfe

Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, dann können Sie für die Finanzierung des Erasmus+ Semesters bei der Stipendienstelle einen Antrag auf Beihilfe zum Auslandsstudium stellen („Auslandsbeihilfe„). Der gleichzeitige Bezug von Beihilfe für das Auslandsstudium  und  Erasmus+  Zuschuss  für  denselben  Aufenthalt ist seit dem Studienjahr 2019/20 erlaubt. Auskunft zur Höhe der Auslandsbeihilfe gibt die   Stipendienstelle.

Bitte beachten Sie, dass Sie als BezieherIn von Auslandsbeihilfe nach Abschluss des Auslandsaufenthalts einen Leistungsnachweis bei der Stipendienstelle einreichen müssen (auch hier gilt die Mindestanforderung von 3 ECTS pro Aufenthaltsmonat), da Sie ansonsten die gesamte Auslandsbeihilfe zurückzahlen müssen. Die Studienbeihilfe („Inlandsbeihilfe“) selbst ist davon nicht betroffen.

Studierende mit Kind

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/n Kind/ern einen Erasmus+ Aufenthalt machen, können Sie zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss einen Sonderzuschuss für Studierende mit Kind/ern beim OeAD beantragen. Dieser beträgt 120 € pro Monat für das erste Kind. Für das zweite und dritte Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 30 € im Monat.Der Antrag auf den Sonderzuschuss muss nach Einreichung der Erasmus+ Unterlagen (Learning Agreement etc.) der Abteilung für Internationale Beziehungen (AfIB) übermittelt werden. Hier wird der Antrag unterschrieben und an den OeAD weitergeleitet.

Deadline für die Antragstellung: 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn

Studierende mit besonderen Bedürfnissen

Erasmus+ legt großen Wert auf Inklusion. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit können einen Sonderzuschuss beantragen, um eventuelle Mehrkosten, die durch den Auslandsaufenthalt anfallen (z.B. ärztliche Untersuchungen, Transport von benötigter Ausstattung, etc.) abzudecken.

Der Antrag auf den Sonderzuschuss muss nach Einreichung der Erasmus+ Unterlagen (Learning Agreement etc.) in der Abteilung für Internationale Beziehungen (AfIB) abgegeben werden. Hier wird der Antrag unterschrieben und dann an den OeAD weitergeleitet.

Deadline für die Antragstellung: 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn

 


Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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