… Incoming/Outgoing – Mobilitätsprogramme

Mobilitätsprogramme
Die Datenerfassung erfolgt im Zuge der Verwaltung von Mobilitäten für Incoming und Outgoing Studierende und MitarbeiterInnen (insbesondere bei ERASMUS+ Programmen) sowie im Rahmen der Verwaltung von internationalen Partnerschaften.
Verarbeitungszweck
Die Universität Salzburg (PLUS) verarbeitet die im Rahmen Ihres Antrages (im Rahmen von Auslandsaufenthalten von PLUS-Studierenden und PLUS-MitarbeiterInnen sowie von Aufenthalten von Studierenden aus dem Ausland an der PLUS) abgefragten und in den Beilagen übermittelten personenbezogenen Daten von Ihnen für den Zweck der Abwicklung der programmbezogenen Prozesse zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufs Ihres Auslandsaufenthalts sowie der weiterführenden Administration und ggf Vergabe der Stipendien. Für ihre Teilnahme an Mobilitätsprogrammen ist es nicht erforderlich Art 9 DSGVO Daten anzugeben.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit der betroffenen Person erhobenen personenbezogenen Daten ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung für die Anbahnung und Durchführung dieser Rechtsbeziehung – etwa bei Austauschprogrammen – (vgl Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).
Je nach Antrag ist die Angabe Ihrer Daten gesetzlich und/oder vertraglich zwingend erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten und bewilligen zu können. Ohne Bekanntgabe der Daten ist die Durchführung Ihres Anliegens nicht möglich (Bildungsdokumentationsgesetz, FOG, VO (EU) Nr. 1288/2013…).
Verarbeitung
Die von Ihnen angegebenen Daten werden vom Büro für Interantionales bzw. innerhalb der für die entsprechende Abwicklung notwendigen Organisationseinheiten der PLUS im Rahmen der Programme verarbeitet (derzeit Student Online, in Kürze Mobility Online) und, sofern dies zum Zweck der Organisation des Aufenthalts oder der Stipendienvergabe erforderlich ist, im erforderlichen Ausmaß an die jeweilige Gastinstitution und StipendiengeberInnen weitergegeben.
Bei BewerberInnen aus Drittstaaten werden personenbezogene Daten zwecks Abwicklung ihres Visumsantrages für den Studierendenaustausch an den OeAD und von diesem an das BM für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) sowie an das BM für Inneres (BMI) weitergegeben (siehe auch: https://oead.at/de/datenschutz/ Punkt 15 sowie Art 6 Abs 1 lit c iVm § 3 Abs 4 und 5 OeAD-Gesetz).
Speicherdauer
Die Speicherung Ihrer angegebenen und übermittelten Daten erfolgt für die Dauer des Auslandsaufenthaltes und darüber hinaus für die Dauer etwaiger bestehender Rechtsansprüche bzw. aufgrund gesetzlicher Pflichten (u.a. für Studien- und Nachweiszwecke) im Ausmaß von jedenfalls zehn Jahren. Anschließend werden die Daten anonymisiert. Speicherdauer von Prüfungen ect. werden gesondert angeführt. Innerhalb der Speicherdauer werden Sie in Einzelfällen vom Büro für Internationales per Mail für Absolventenbefragungen kontaktiert. Die Teilnahme daran ist freiwillig.