Lehrgangsgebühren
Lehrgangsgebühren
Die Kosten für den gesamten Lehrgang betragen € 5.700.–
Entsprechend der „Richtlinie für die finanzielle Durchführung von Universitätslehrgängen“ der Universität Salzburg sind die Beiträge wie folgt zu entrichten:
Bearbeitungsgebühr: € 200,-
fällig innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung
Lehrgangsbeitrag – Anzahlung: € 1.700,-
fällig unmittelbar nach Aufnahme – das sind 30% des Lehrgangsbeitrags
Lehrgangsbeitrag pro Semester: 4 x € 950,-
fällig jeweils per 30. Sept. und 28. Februar (ab dem 1. Semester)
Anerkennungen von Lehrveranstaltungen sind mit keiner Reduktion von Kosten verbunden.
Studierende, die mehr als die vier vorgesehenen Lehrgangssemester inskribiert sind (z.B. weil sie die Abschlussprüfung erst später ablegen), haben für jedes weitere Semester eine von der Universität vorgeschriebene Grundgebühr für die Nutzung der universitären Einrichtungen im Ausmaß von € 50.- zu entrichten.
Änderungen vorbehalten