Die wesentlichen Rechtsakte beim Einsatz von KI sind die KI-VO sowie die DSGVO. Beide sind technologieneutral formuliert und verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Maßgebend für den rechtlichen Rahmen ist daher das Risiko, das vom Einsatz von KI auf unsere Rechte und Freiheiten ausgeht. Vor allem KI-Systeme, die als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden, haben erhöhten Anforderungen zu entsprechen. Derartige Systeme sollten daher nicht ohne Rücksprache entwickelt oder betrieben werden. Verbotene Praktiken sind von vornherein verboten. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Nutzer:innen von KI die dafür notwendige KI-Kompetenz aufweisen. Entsprechendes Angebot finden Universitätsangehörige bei den Fortbildungsangeboten unserer  Personalentwicklung. Nähere Informationen zu Datenschutz & KI hat der Datenschutzbeauftragte im  Intranet bereitgestellt.