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09.12.2020: Praxisdialog im Steuerrecht „Ausgewählte Neuerungen im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020“

Univ.-Ass. Anja Brandt, LLM.oec. (Universität Salzburg) referierte zur neuen steuerrechtlichen Möglichkeit einer degressiven Abschreibung und verdeutlichte dabei Gestaltungsmöglichkeiten und Vorteile der Neuregelung.

Ebenfalls dem Themenbereich der Abschreibungen war der Vortrag von Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Urnik (Universität Salzburg) gewidmet, die die durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 normierte Möglichkeit einer beschleunigten Gebäudeabschreibung erklärte und Zweifelsfragen kritisch beleuchtete.

Univ.-Ass. Mag. Reinhard Büger, LLB.oec. und Univ.-Ass. Dr. Elisabeth Steinhauser, LLM.oec. (beide Universität Salzburg) analysierten den neuen Verlustrücktrag und die COVID-19-Rücklage, die das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung vorsehen, und zeigten dabei Gestaltungsmöglichkeiten, offene Fragen und kritische Aspekte auf.

Abschließend gab Assoz.-Prof. MMag. Dr. Michaela Fellinger (Universität Salzburg) einen Einblick in abkommensrechtliche Zweifelsfragen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie entstanden, und analysierte diesbezügliche Reaktionen und Lösungsansätze.

Abgerundet durch die Möglichkeit zu Fragestellungen war dieser Praxisdialog – wenngleich in einer ungewohnten Form – wieder ein voller Erfolg.

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Foto: Luigi Caputo