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Aktuelle Informationen zur Lehre an der PLUS

Das Vorsitzteam der ÖH Universität Salzburg und Martin Weichbold, Vizerektor für Lehre und Studium, informieren Studierende zu den aktuellen Lehr- und Lernbedingungen an der Universität Salzburg. Von 3G + 1 Regel über Räumlichkeiten zur Teilnahme an Online-LVen an der Universität sowie zu Impfmöglichkeiten.

„Sehr geehrte Studierende,

der Semesterstart rückt näher und deshalb möchten wir Sie heute über einige weitere wichtige Aspekte informieren. Wie angekündigt, gilt als grundsätzliche Richtschnur im Wintersemester 2021/22 die Regel 3G + 1: Sie müssen also immer, wenn Sie Universitätsgebäude betreten, einen gültigen Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder einer Testung mit sich führen („3G“); hierbei empfehlen wir die Nutzung der App „Grüner Pass“ auf Ihrem Handy. Der Nachweis wird von externen Wachdiensten beim Eintritt in die Unigebäude sowie in den Lehrveranstaltungen durch LV-Leitungen oder andere befugte Personen kontrolliert. Unterstützen Sie diese Kontrollen, indem Sie Ihren Nachweis bereithalten und aktiv vorweisen!

Die Befolgung der Hygienemaßnahmen ist Ihr Beitrag für eine sichere Umgebung und ermöglicht, dass wir den Unibetrieb so weitgehend wie möglich wieder in Präsenz halten können! Kann jemand keinen gültigen 3G-Nachweis erbringen, muss er/sie das Universitätsgebäude umgehend verlassen. In Lehrveranstaltungen gilt ein Fehlen in einem solchen Fall als unentschuldigt. Fälschungen von Impfzertifikaten sind eine Straftat und werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Coronaregelungen behält sich das Rektorat weitergehende Sanktionen vor.

Zusätzlich zu 3G ist eine weitere Maßnahme vorgesehen („3G+1“), und zwar Abstand oder FFP2-Maske: Auf allen Verkehrsflächen (Gängen, WCs, …, also überall wo Abstände nicht eingehalten werden können) gilt FFP2-Maskenpflicht. Wo ein fixer Sitzplatz mit entsprechendem Abstand gegeben ist (im Hörsaal oder am Arbeitsplatz in der Bibliothek) kann die FFP2-Maske abgenommen werden. Daher darf in den Präsenzlehrveranstaltungen nur jeder zweite Platz benutzt werden. Wo dies nicht möglich ist, ist eine FFP2-Maske zu tragen (z.B. in Laboren und EDV-Hörsälen), einzelne Lehrveranstaltungen können für geimpfte oder genesene Studierende beschränkt sein. Ein Teil der Lehrveranstaltungen wird online bzw. im Hybrid-Modus abgehalten. Den genauen Abhaltungsmodus entnehmen Sie bitte der Lehrveranstaltungsbeschreibung im PLUSonline. Sollte es hier Probleme geben, können Sie sich bei der ÖH unter melden.

Räumlichkeiten zur Teilnahme an Online-LVen an der Universität:

Wenn Sie nach einer in Präsenz abgehaltenen Lehrveranstaltung keine Möglichkeit haben, zur anschließenden Online-Lehrveranstaltung nach Hause zu gelangen, stehen Ihnen Räumlichkeiten an der Universität zur Verfügung (bitte halten Sie auch hier die geltenden Hygienebestimmungen strikt ein). Aktuell können folgende Räume genutzt werden (allfällige Änderungen sowie Öffnungszeiten finden Sie im Intranet):

Unipark Nonntal:

  • WWW SCR (Studierenden Computer Raum)
  • Seminarraum 3.303 (FB Romanistik)
  • Seminarraum 3.350 (FB Romanistik)
  • Kommunikationszone in der Fachbibliothek Unipark
  • Mensa Unipark, Galerie 1. Stock

Rudolfskai 42:

  • U 14 EDV-Raum
  • PR 115 A / B (dieser Raum wird parallel auch für Lehrveranstaltungen genutzt, und steht deshalb nur teilweise als Lernraum zur Verfügung – bitte Aushang beachten)
  • U 10 (dieser Raum wird parallel auch für Lehrveranstaltungen genutzt, und steht deshalb nur teilweise als Lernraum zur Verfügung – bitte Aushang beachten)
  • Kommunikationszone in der Fachbibliothek Unipark

Naturwissenschaftliche Fakultät, Hellbrunner Straße 34:

  • Kommunikationszone in der Fachbibliothek für Naturwissenschaften
  • Studierendenarbeitszone, Erdgeschoß neben Mensa

Rechtswissenschaftliche Fakultät:

  • Kommunikationszone in der Fachbibliothek für Rechtswissenschaften (Toskanatrakt und Firmian-Salm-Haus)

Weitere Möglichkeiten:

  • Kommunikationszone in der Universitätsbibliothek

Thema Impfung:

Je mehr Personen geimpft sind, desto leichter wird es, wieder zu „normalen“ Verhältnissen zurückzukehren, daher empfehlen wir allen, bei denen es keine medizinischen Ausschlussgründe gibt, die COVID-Impfung. Wie angekündigt haben Sie in den kommenden Tagen die Möglichkeit, sich im Impfbus direkt an der Universität gegen das Corona-Virus impfen zu lassen – kostenlos und ohne Voranmeldung. Nutzen Sie dieses Angebot – für Sie persönlich, für Ihre Studienkolleg*innen, für Ihre Lehrenden, für Ihr Umfeld, das Sie dadurch schützen! Geimpft wird mit dem Einstichimpfstoff von Johnson & Johnson. Die Termine, an denen der Impfstoff direkt an den einzelnen Unistandorten in Salzburg steht, sind folgende:

  • Mittwoch, 29. September 2021, 10-17 Uhr, Große Aula, Hofstallgasse 2-4, 5020 Salzburg
  • Freitag, 1. Oktober, 2021, 10-17 Uhr, Pädagogische Hochschule (am Parkplatz der PH), Akademiestraße 23-25, 5020 Salzburg
  • Montag, 4. Oktober 2021, 10-17 Uhr, NaWi – Naturwissenschaftliche Fakultät, Hellbrunnerstrasse 34, 5020 Salzburg
  • Dienstag, 5. Oktober 2021, 10-17 Uhr, Unipark Nonntal, Erzabt-Klotz-Straße 1, 5020 Salzburg
  • Mittwoch, 6. Oktober 2021, 10-17 Uhr, Mozarteum, Mirabellplatz 1, 5020 Salzburg

Bringen Sie zur Impfung den ausgefüllten Aufklärungsbogen (kann online heruntergeladen oder direkt beim Impfbus abgeholt werden), einen Personalausweis und (falls vorhanden) Ihre E-Card mit. Beachten Sie, dass die Vollimmunisierung mit dem 22. Tag nach der Impfung erreicht wird. Bis dahin ist es also notwendig, dass Sie etwa einen gültigen Test-Nachweis für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen vorweisen können. Testen (sowohl in Form von Antigen-Tests als auch von PCR-Tests) ist für alle Studierenden, unabhängig ihrer Herkunft, in den Teststraßen des Landes (etwa im Kongresshaus) kostenlos möglich; eine Terminvereinbarung ist unter  salzburg-impft.at oder telefonisch unter 1450 möglich. In seltenen Fällen kann ein Test oder eine Impfung nicht durchgeführt werden, wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, wenden Sie sich bitte zeitnah an die Abteilung FGDD (Family, Gender, Disability & Diversitiy), wo eine individuelle Abklärung stattfindet: .

Studierende, die nicht mit einem von der EMA zugelassen Vakzin geimpft sind (Sinovac, Sputnik, etc.), können in Österreich einen Antikörpertest machen, der für 90 Tage gültig ist, und innerhalb dieser Zeit nach Abklärung mit einem Arzt eine neue Impfserie mit einem zugelassenen Impfstoff starten.

Ein ausländischer Impfnachweis kann (bei einem in Österreich anerkannten Impfstoff) bei einer inländischen Impfstelle in das österreichische System eintragen werden. Bitte informieren Sie sich vorab, ob dies möglich ist, auch wenn Sie keine österreichische Sozialversicherungsnummer haben.

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag! Sollten Sie Fragen haben, finden Sie  weitere Informationen im Intranet. Wenn Sie auch dort nicht fündig werden, senden Sie ein Mail an

Nur gemeinsam können wir wieder mehr Normalität an unserer Universität erreichen! Wir freuen uns jedenfalls, Sie wieder persönlich an der Uni zu treffen!

Mit freundlichen Grüßen

Laura Reppmann, Lara Simonitsch und Manuel Gruber, Vorsitzteam der ÖH Universität Salzburg

Martin Weichbold, Vizerektor für Lehre und Studium“

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