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Für die Stärkung der Kinderrechte – Tagung „Das Recht der Kinder und ihre Interessen“

07.07.2022

Am 28.6.2022 veranstaltete das Österreichische Institut für Menschenrechte der Universität Salzburg die Tagung „Das Recht der Kinder und ihre Interessen“. Hochkarätige Expertinnen und Experten, wie die Vorsitzende der Kindeswohlkommission Dr. Irmgard GRISS, berichteten über den aktuellen Stand und Verbesserungsbedarf zum Status der Kinderrechte.

Mehr als 60 Teilnehmer*innen aus Behörden, Gerichtsbarkeit, Forschung und unmittelbarer Erziehungspraxis fanden am 28.6.2022 im Kapitelsaal der Katholischen Aktion Salzburg zu vier Vorträgen renommierter Kinderrechtsexpert*innen und anschließender Diskussion zusammen. Nach Begrüßung und einleitenden Worten durch die Ehrengäste, Rektor Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hendrik LEHNERT, Landesrätin Mag. Andrea KLAMBAUER, dem Geschäftsführer des Vereins zum ÖIM und ehemaligen Landtagspräsidenten Dr. Karl EDTSTADLER und Mag. Simon EBNER von der Katholischen Aktion Salzburg, berichtete Dr. Irmgard Griss über die von der Kindeswohlkommission erarbeiteten Vorschläge zur Stärkung der Kinderrechte. Auch wenn ein umfassender Schutz der Kinderrechte in der Verfassung festgeschrieben sei, werde diesem in der Praxis – vor allem im Asyl -und Fremdenrecht – nur unzureichend nachgekommen. GRISS verwies auf die Unterschiede in den Bundesländern in der Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen. Es brauche ein unabhängiges Kinderrechte-Monitoring, um die Wahrnehmung der Kinderrechte in Gesetzgebung und Vollziehung sicherzustellen.

Anschließend gab Dr. Helmut SAX, Senior Researcher am Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte, Befund zu den Ergebnissen internationaler Monitorings zum Kinderrechtsschutz in Österreich. Diese, z. B. der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen, liefern wertvolle Rückmeldungen aus globaler Perspektive. Wie SAX ernüchternd feststellen musste, werden sie aber in der innerstaatlichen Auseinandersetzung kaum aufgegriffen.

Daran anknüpfend gab Dr. Peter BARTH vom Bundesministerium für Justiz einen Ausblick auf die anstehende Reform des Kindschaftsrechts. Neben der stärkeren Einbindung der Perspektive des Kindes in Pflegschaftsverfahren soll die Reform vor allem für eine fairere Verteilung der elterlichen Lasten, bereits während aufrechter Beziehung, sorgen.

Vor der von Univ.-Prof. Dr. Reinhard KLAUSHOFER moderierten Diskussion berichtete Dr. Andrea HOLZ-DAHRENSTAEDT, Kinder- und Jugendanwältin des Landes Salzburg, aus Praxissicht über die (Nicht-)Wahrnehmung der Kinderrechte während der Coronakrise. So seien Kinder durch Schulschließungen, vor allem aber in emotionaler Hinsicht, vielbelastet gewesen und hätte der Gesetzgeber bei der Bekämpfung der Krise auf die Kinder vergessen. Dies zeige sich auch an der Überlastung der Kinder- und Jugendpsychiatrien während und nach der Pandemie.

10 Jahre nach Inkrafttreten des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern sind Kinderrechte sowie deren Reformbedarf weiterhin aktuell, wie die Tagung des ÖIM zeigte. Landesrätin Mag. Andrea KLAMBAUER: „Kinder haben das Recht, bei Dingen, die sie betreffen, mitzureden und ihre Wünsche und Meinungen zu äußern. Bei Entscheidungen, von denen Kinder betroffen sind, sind sie ihrem Alter entsprechend einzubeziehen. Das Recht auf Meinungsäußerung und Partizipation können wir jeden Tag gemeinsam umsetzen und als Jugendlandesrätin gebe ich Kindern gerne diese Rechte“.

Gruppenbild Tagung

HR Mag. Gabriele Pfeifer

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Foto: © Thomas Pail | v.l.n.r.: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, Dr. Helmut Sax, Dr. Irmgard Griss, Rektor Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hendrik Lehnert, Landesrätin Mag. Andrea Klambauer, Dr. Beter Barth, Dr. Karl Edtstadler