Allgemeine Laborordnung der Universität Salzburg Diese Laborordnung legt Rahmenbedingungen und grundsätzliche Verhaltensweisen fest. Sie gilt ausnahmslos in allen Räumen der Universität Salzburg (einschließlich der Übungslabore für den Studienbetrieb), in denen mit gefährlichen Arbeitsstoffen (wie z.B. Chemikalien, radioaktiven Materialien oder biogenen Materialien und Organismen) hantiert wird. Die allenfalls in verschiedenen Organisationseinheiten (Fachbereichen, Abteilungen und Arbeitsgruppen) zusätzlich erstellten Arbeitsanweisungen ergänzen diese Laborordnung; sie sind der Dienstleistungseinrichtung Arbeitsmedizin/-sicherheit und dem Rektorat zur Kenntnis zu bringen. Da jede Arbeitsgruppe aufgrund unterschiedlicher Arbeits-/Forschungstätigkeit spezielle Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit am Arbeitsplatz besitzt (Gefährdungspotenziale, wie zum Beispiel S2 Labore oder Labore, in denen mit radioaktiven Substanzen gearbeitet wird), ersetzt diese Laborordnung nicht die tätigkeitsbezogenen Sicherheitsunterweisungen der einzelnen Arbeitsgruppen bzw. Bediensteten. Diese allgemeine Laborordnung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Neben der Laborordnung sind insbesondere folgende Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten: