Praktikum


Im Rahmen des Bachelorstudiums Politikwissenschaft soll durch ein verpflichtendes Praktikum im Umfang von acht Wochen (à 40 Arbeitsstunden) bei einer außeruniversitären österreichischen oder internationalen Körperschaft oder Institution die Berufsfeldorientierung der Studierenden unterstützt werden. Es ist auch möglich, mehrere (kürzere) Praktika zu machen, die aber insgesamt über acht Wochen gehen müssen. Dafür werden 12 ECTS-Punkte gutgeschrieben.

Folgende Richtlinien sind für die Anerkennung des Praktikums (der Praktika) zu beachten:

  • Vor Antreten einer Praktikumsstelle ist das Einverständnis eines/einer BetreuerIn einzuholen. Als PraktikumsbetreuerInnen kommen alle promovierten MitarbeiterInnen der Abteilung Politikwissenschaft in Frage.
  • Ihre Praktikumsstelle sollte einen klaren Bezug zu Politik bzw. zum politikwissenschaftlichen Studium aufweisen. Hier finden Sie eine Liste anerkannter Praktikumsstellen. Falls die angestrebte Praktikumsstelle noch nicht in dieser Liste aufscheint, wird sie nach Zusage durch eine/n BetreuerIn aufgenommen. Für ein Praktikum im Umfeld der Europäischen Union bieten der  Leitfaden des Verbindungsbüros des Landes Salzburg zur EU sowie der Flyer von Europe Direct Land Salzburg nützliche Informationen.
  • Die Studierenden müssen ihrem/ihrer BetreuerIn eine Dienstgeberbestätigung mit Angaben über den Ort der Dienststelle, die Dauer der Praxis sowie eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit vorlegen. Das entsprechende Formular (Version 2016) finden Sie hier (PDF, XLS).
  • Nach Beendigung des Praktikums ist beim/bei der BetreuerIn außerdem ein mindestens 1.500 Wörter umfassender Bericht abzugeben, in dem u. a. folgende Punkte beschrieben werden sollen: Erlangung der Stelle, ausgeübte Tätigkeiten, Nutzen des Studiums für die Praktikumsarbeit  und Bedeutung der Praxiserfahrung für ein mögliches künftiges Berufsfeld.
  • Nach Absolvierung des Praktikums muss in einer am Ende jedes Semesters stattfindenden Praktikumsveranstaltung ein mündlicher Kurzbericht erstattet werden.
  • Seit Beginn des WS 2019/20 ist es nicht mehr nötig, dass Studierende in PLUSonline einen Anerkennungsantrag für das Praktikum stellen. Stattdessen wird die „Note“ für das Praktikum (Mit Erfolg teilgenommen) nach Mitteilung durch dessen BetreuerIn an den/die Vorsitzende/n der Curricularkommission in PLUSonline in den Kurs „Pflichtpraxis Politikwissenschaft“ eingetragen.

Ein Praktikum kann auch im Rahmen des Masterstudiums absolviert und als freies Wahlfach angerechnet werden. Ein 4 Wochen dauerndes Praktikum zählt 6 ECTS-Punkte.

Wenn das Pflichtpraktikum bei einer Organisation im Ausland absolviert wird, besteht für AbsolventInnen und Studierende die Möglichkeit einer Förderung durch ein spezielles Erasmus-Stipendium. Detailinformationen und Kontaktdaten für weitere Fragen dazu können Sie der Webseite des International Office entnehmen.