Beratungsstelle für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Gesundheitspsychologie

Sollten Sie Interesse und Bedarf an einer Psychotherapie haben, wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungs- oder Erstgesprächs bitte direkt an unser Sekretariat (Fr. Dr. Barbara Sophie Hartl; Tel.: 0662 8044-5191). Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per Email (); Unser Sekretariat st montags bis freitags während der Bürozeiten besetzt.
Nach Anruf gibt unsere Sekretärin Ihren Wunsch an die jeweils zuständige Mitarbeiter*in weiter. Zugleich erhalten Sie von ihr Informationsmaterial für eine mögliche psychologische Behandlung zugeschickt. Der/die Mitarbeiter*in wird sie telefonisch kontaktieren und mit Ihnen einen Erstgesprächstermin vereinbaren. Füllen Sie bis zu diesem Termin den blauen Zettel in den zugesandten Unterlagen aus und nehmen ihn zu dem Gespräch mit.
Dieses Erstgespräch ist kostenlos und dauert in etwa eine halbe Stunde. In dessen Rahmen werden sowohl Ihre Beschwerden und Probleme erhoben, wie auch Ihre Bedürfnisse und Ziele in Bezug auf eine mögliche psychologische/psychotherapeutische Behandlung erörtert. Das Gespräch ist unverbindlich und vertraulich und dient nur der Abklärung der Probleme und der Sammlung wichtiger Informationen, um das weitere Vorgehen besser planen zu können.
Sollten Sie an einer weiteren psychologischen Behandlung interessiert sein, erfolgt im nächsten Schritt eine Vorstellung Ihrer Probleme und Wünsche durch den/die Interviewer*in im Rahmen der 14-tägig stattfindenden Teamsitzungen unserer Beratungsstelle. In diesem Vorstellungsgespräch geht es zum einen um die Auswahl des/der bestmöglichen Therapeut*in, zum anderen aber auch um die Festlegung der Indikation. Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der absoluten Verschwiegenheit und dürfen Informationen aus ihrer Tätigkeit nicht an Dritte weitergeben.
Wenn Sie an einer weiteren Therapie interessiert sind, wird Sie Ihr*e Therapeut*in nach dieser Teamsitzung telefonisch kontaktieren und mit Ihnen einen Termin für die erste Behandlungsstunde vereinbaren. Diese ist dann bereits kostenpflichtig.
Die Bezahlung Ihrer Therapie erfolgt an die Universität. Dazu erhalten Sie von unserer Beratungsstelle alle acht Wochen (jedes zweite Monat) eine Rechnung mit Erlagschein. Zahlen Sie den Betrag mittels Erlagschein ein. Zusammen mit diesem können Sie dann die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung des Zuschusses, den diese auf Psychotherapie gewährt, einreichen. Die Therapiekosten an unserer Beratungsstelle erfahren Sie in dem schriftlichen Informationsmaterial und im Erstgespräch. Dort werden auch die Zahlungsmodalitäten erörtert. Bitte besprechen Sie diese auch mit Ihrer/m Psychologen*in. Auch sollten Sie mit dieser/m die Verrechnungsmodalitäten mit ihrer Krankenkasse besprechen.
Außer Psychotherapie bieten wir auch Klinisch-psychologische Behandlung an. Da diese (noch) nicht von den Krankenkassen bezahlt wird, liegen die Kosten dafür beim Selbstbehalt für Psychotherapie (=EUR 65,-).
Probleme besprechen Sie bitte direkt mit Ihrem/r Therapeut*in. Diese*r wird Ihnen auch die entsprechenden Hinweise zu deren Lösung geben. Sollten Sie den Eindruck haben, mit einem/r Therapeut*in nicht gut zusammenarbeiten zu können, besteht die Möglichkeit zu einem Therapeutenwechsel. Allerdings sollten Sie dies vorher unbedingt mit Ihrem/r Therapeut*in besprechen.
Die Beendigung einer Therapie wird in der Regel mit dem/der Therapeut*in vereinbart. Sie kann von Ihnen jederzeit vorgeschlagen werden. Aber auch der/die Therapeut*in kann eine solche vorschlagen. Normalerweise sollte eine Therapie beendet werden, wenn der/die Patient*in den Eindruck hat, dass es ihr/ihm besser geht, die Beschwerden deutlich nachlassen und er/sie den/die Therapeut*in nicht mehr benötigt.
Es ist üblich, dass man eine Psychologische Behandlung schrittweise beendet, indem die Kontakte immer seltener erfolgen. Meist wird nach der formalen Beendigung auch noch eine Phase der Nachbetreuung vereinbart, in der über einen Zeitraum von ca. einem Jahr individuell vereinbarte Gespräche oder Telefonate stattfinden. Derartige Termine sind allerdings nicht verpflichtend und können auf Wunsch auch unterbleiben. Sie dienen primär der Kontrolle des Erreichten und sollten dem/der PatientIn die Möglichkeit zu „Auffrischungen“ geben.