Studienordnung

Das Wichtigste kompakt zusammengefasst

Hier erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten studienrechtlichen Informationen. Nähere Details finden Sie im Curriculum.

Prüfungsordnung

Alle Lehrveranstaltungen gelten als prüfungsimmanent und müssen positiv abgeschlossen werden. Teilleistungen können bei negativer Beurteilung maximal dreimal wiederholt werden.

Positiv abgelegte Prüfungen an Universitäten oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung können bei inhaltlicher Gleichwertigkeit von der Lehrgangsleitung anerkannt werden.

Pflichpraxis

Im Universitätslehrgang Sportjournalismus ist eine facheinschlägige Pflichtpraxis im Ausmaß von 100 Stunden (dies entspricht 4 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren.

Studienabschluss

Voraussetzung für den Abschluss des Universitätslehrgangs sind die vollständige Entrichtung der Lehrgangsgebühr, die positive Ablegung aller Prüfungen sowie die Erfüllung der Anwesenheit von mehr als 80%.

AbsolventInnen des Universitätslehrgangs erhalten mit dem Abschlusszeugnis die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Akademischer Sportjournalist“ bzw. „Akademische Sportjournalistin“.

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Zulassungsvoraussetzungen

Art. 1 Zulassungsvoraussetzung teilnahmeberechtigt sind:

  1. Absolventen*innen allgemeinbildender bzw. berufsbildender höherer Schulen ODER
  2. Personen mit einschlägiger Berufspraxis. Die Teilnahme am Universitätslehrgang ist des Weiteren von der Einzahlung des Unterrichtsgeldes abhängig.

Art. 2 Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mittels dieses Formulars.
  2. Annullierung der Anmeldung vor Beginn des Lehrganges (der erste Blockveranstaltung) ist nur mittels eingeschriebenen Briefes möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Stornobedingungen.
  3. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Lehrgang entfallen auf den/die Lehrgangsteilnehmer*in 50% der noch anfallenden Gesamtkosten.
  4. Die Anmeldung wird mit Unterzeichnung dieses Formulars rechtsgültig.

Art. 3 Zahlungsbedingungen

  1. Die Kosten für den Universitätslehrgang sind in der beiliegenden Broschüre angegeben.
  2. Die Lehrgangsgebühr muss vor Beginn des jeweiligen Semesters entrichtet werden.
  3. Bei rückständigen Zahlungen ist die Lehrgangsleitung berechtigt, dem/der Teilnehmer*in bis zum Eintreffen der ausstehenden Zahlungen den Unterricht zu verweigern.

Art. 4 Unterricht

  1. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Fachbereiche für Sportwissenschaften und Kommunikationswissenschaft bzw. im Universitäts- und Landessportzentrum Rif-Hallein statt oder in anderen von der Lehrgangsleitung festgesetzten Räumlichkeiten in Salzburg.
  2. Die Lehrgangsleitung ist berechtigt, in Ausnahmefällen Änderungen bzgl. Inhalt und Struktur des Lehrganges vorzunehmen.

Art. 5 Prüfungsordnung

  1. Alle Lehrveranstaltungen sind prüfungsimmanent, abgesehen von den sportpraktischen Übungen.
  2. Die Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist eine Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 80% der festgelegten Semesterstunden.
  3. Einzelne Prüfungen können bei negativer Beurteilung maximal drei Mal wiederholt werden.
  4. Positiv abgelegte Prüfungen an anderen in- und ausländischen Universitäten oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung können bei inhaltlicher Gleichwertigkeit von der Lehrgangsleitung anerkannt werden.

Art. 6 Einverständnis

  1. Mit der Unterzeichnung dieses Formulars erklärt der/die Teilnehmer*in, die angeführten Anmelde- und Zahlungsbedingungen sowie die diesbezüglichen Angaben in der Broschüre zur Kenntnis genommen zu haben.