Zulassungsvoraussetzungen
Art. 1 Zulassungsvoraussetzung teilnahmeberechtigt sind:
- Absolventen*innen allgemeinbildender bzw. berufsbildender höherer Schulen ODER
- Personen mit einschlägiger Berufspraxis. Die Teilnahme am Universitätslehrgang ist des Weiteren von der Einzahlung des Unterrichtsgeldes abhängig.
Art. 2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mittels dieses Formulars.
- Annullierung der Anmeldung vor Beginn des Lehrganges (der erste Blockveranstaltung) ist nur mittels eingeschriebenen Briefes möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Stornobedingungen.
- Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Lehrgang entfallen auf den/die Lehrgangsteilnehmer*in 50% der noch anfallenden Gesamtkosten.
- Die Anmeldung wird mit Unterzeichnung dieses Formulars rechtsgültig.
Art. 3 Zahlungsbedingungen
- Die Kosten für den Universitätslehrgang sind in der beiliegenden Broschüre angegeben.
- Die Lehrgangsgebühr muss vor Beginn des jeweiligen Semesters entrichtet werden.
- Bei rückständigen Zahlungen ist die Lehrgangsleitung berechtigt, dem/der Teilnehmer*in bis zum Eintreffen der ausstehenden Zahlungen den Unterricht zu verweigern.
Art. 4 Unterricht
- Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Fachbereiche für Sportwissenschaften und Kommunikationswissenschaft bzw. im Universitäts- und Landessportzentrum Rif-Hallein statt oder in anderen von der Lehrgangsleitung festgesetzten Räumlichkeiten in Salzburg.
- Die Lehrgangsleitung ist berechtigt, in Ausnahmefällen Änderungen bzgl. Inhalt und Struktur des Lehrganges vorzunehmen.
Art. 5 Prüfungsordnung
- Alle Lehrveranstaltungen sind prüfungsimmanent, abgesehen von den sportpraktischen Übungen.
- Die Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist eine Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 80% der festgelegten Semesterstunden.
- Einzelne Prüfungen können bei negativer Beurteilung maximal drei Mal wiederholt werden.
- Positiv abgelegte Prüfungen an anderen in- und ausländischen Universitäten oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung können bei inhaltlicher Gleichwertigkeit von der Lehrgangsleitung anerkannt werden.
Art. 6 Einverständnis
- Mit der Unterzeichnung dieses Formulars erklärt der/die Teilnehmer*in, die angeführten Anmelde- und Zahlungsbedingungen sowie die diesbezüglichen Angaben in der Broschüre zur Kenntnis genommen zu haben.