Im wesentlichen sind es zwei Bereiche die von der Stiftungs- und Förderungsgesellschaft gefördert werden:
a) Druckkosten:
In den Genuss von Druckkostenzuschüssen können alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salzburger Universität kommen. Gefördert werden eigene monographische Werke, aber auch die Publikation von Aufsätzen in nationalen und internationalen Fachzeitschriften. Eine Förderungsmöglichkeit besteht ebenso für von Salzburger Universitätslehrern herausgegebene Sammelwerke, wobei nur die darin enthaltenen Originialbeiträge (keine Reprints) von im Dienststand der Universität stehenden Personen (inkl. Lehrbeauftragten) anteilsmäßig subventioniert werden können.
Studierende können nur ausnahmsweise gefördert werden: Druckkostenzuschüsse gibt es ausschließlich für Dissertationen, wenn eine der folgenden drei Voraussetzungen vorliegt:
a) Dissertationen von sub auspiciis praesidentis-Kandidatinnen und -Kandidaten (unabhängig vom Thema)
b) Dissertationen von im Dienststand der Universität stehenden Personen (inkl. Lehrbeauftragten), wenn glaubhaft gemacht werden kann, daß die Drucklegung für die weitere wissenschaftliche Laufbahn von Vorteil ist (unabhängig vom Thema)
c) Dissertationen mit einer salzburgspezifischen Themensetzung
Die Höhe der zu vergebenden Förderungsmittel wird durch Vorstandsbeschluss bestimmt. Für Druckkostenzuschüsse ist die Obergrenze mit EUR 3.000,-, bei Dissertationen mit EUR 1.500,-, festgelegt.
Antragstellung: Diese erfolgt formlos noch vor der Drucklegung. Beizulegen ist auf alle Fälle ein Inhaltsverzeichnis, eine Verlagskalkulation und bei Nichthabilitierten eine Befürwortung der Drucklegung durch den Fachbereichsvorstand. Bei von Salzburger Universitätslehrerinnen und -lehrern herausgegebenen Sammelwerken sind im Inhaltsverzeichnis die Salzburger Beiträge kenntlich zu machen.
b) Forschungsprojekte: Subventioniert werden können auch die Forschungsprojekte Salzburger Universitätslehrerinnen und -lehrer. Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen, so durch Druckkostenzuschüsse oder durch Finanzierung eines (oder mehrerer) geringfügig Beschäftigten durch die Stiftungs- und Förderungsgesellschaft. Keine Förderung ist hierbei möglich für Labor- oder sonstiges Verbrauchsmaterial, aber auch nicht für Reise- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der zu vergebenden Förderungsmittel wird ebenfalls durch Vorstandsbeschluss bestimmt. Für jedes Forschungsprojekt gilt dabei eine Obergrenze von EUR 3.000,-. Werden im Rahmen eines Forschungsprojektes Mittel für geringfügig Beschäftigte benötigt, so gilt diesbezüglich eine Höchstgrenze von sechs Monaten Beschäftigungsdauer zu dem jeweils gültig festgesetzten Höchstsatz für geringfügige Beschäftigung (2018: EUR 438,05/Monat). Dieser Betrag beinhaltet bereits die vorgeschriebenen Dienstgeberbeiträge. Die Abrechnung dieser Personalkosten erfolgt ausschließlich über die Serviceeinrichtung Personal der Universität Salzburg.
Antragstellung: Diese erfolgt formlos noch vor Projektbeginn. Beizulegen ist eine Projektbeschreibung und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Von Nichthabilitierten ist eine Bestätigung der Förderungswürdigkeit dieses Projektes durch den Fachbereichsvorstand beizulegen.