Universitätsreife
Für ein Studium an der PLUS wird ein Nachweis der allgemeinen Universitätsreife benötigt. Konkret heißt das:
Die allgemeine Universitätsreife wurde auf eine der folgenden Arten erworben:
- Reifeprüfung (Matura/Abitur) oder Berufsreifeprüfung
- Studienberechtigungsprüfung für ein gewähltes Studium an einer Universität
- gleichwertiger ausländischer Bildungsnachweis
- Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z. B. Pädagogische Akademie, Fachhochschule etc.)
Für Bachelor-, Diplom- und Lehramtsstudien werden benötigt:
- österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder gleichwertiges ausländisches Abitur bzw. Studienberechtigungsprüfung für das beantragte Studium,
- in- oder ausländischer postsekundärer, mindestens dreijähriger, Studienabschluss (Fachhochschule, PädAK, anerkannte in- oder ausländische Hochschulabschlüsse),
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrgangs universitären Charakters
Für Masterstudien werden benötigt:
- Abschluss eines fachlich infrage kommenden in- oder ausländischen Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
- Abschluss eines Fachhochschul-Bachelorstudiengangs
Für Doktoratsstudien werden benötigt:
- Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom-, Master- oder Lehramtsstudiums oder eines
- Fachhochschul-Diplom- bzw. Fachhochschul-Masterstudiengangs oder
- eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
Für Universitätslehrgänge
sind die von der Lehrgangsleitung und in den Studienplänen festgelegten lehrgangsspezifischen Aufnahmekriterien ausschlaggebend.
Für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die selbst zusammengestellt werden (außerordentliche Studien)
sind – sofern vorgesehen – die in den Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen zu erfüllen. Mit dem Besuch der Lehrveranstaltungen ist die Möglichkeit verbunden, Lehrveranstaltungsprüfungen nach Maßgabe der universitären Vorschriften abzulegen.