Fristen und Termine

Damit wichtige Anmeldefristen und Starttermine des Lehrveranstaltungsbetriebs eingehalten werden, können sich Studieninteressierte und Studierende mithilfe der folgenden Informationen einen bestmöglichen Überblick verschaffen.
Alle Fristen und Termine werden stets aktualisiert.
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Semestertermine
Wintersemester 2022/2023
Dauer des Wintersemesters
Samstag, 1. Oktober 2022 – Dienstag, 28. Februar 2023Lehrveranstaltungsbeginn
Montag, 3. Oktober 2022Lehrveranstaltungsschluss
Freitag, 27. Jänner 2023Lehrveranstaltungsfreie Zeit
Mittwoch, 26. Oktober 2022 Nationalfeiertag
Montag, 31. Oktober 2022 Senatstag
Dienstag, 1. November 2022 Allerheiligen
Mittwoch, 2. November 2022 Allerseelen
Donnerstag, 8. Dezember 2022 Mariä Empfängnis
Donnerstag, 22. Dezember 2022 bis Freitag, 6. Jänner 2023 Weihnachtsferien
Montag, 30. Jänner bis Dienstag, 28. Februar 2023 SemesterferienSommersemester 2023
Dauer des Sommersemesters
Mittwoch, 1. März – Samstag, 30. September 2023Lehrveranstaltungsbeginn
Mittwoch, 1. März 2023Lehrveranstaltungsschluss
Freitag, 30. Juni 2023Lehrveranstaltungsfreie Zeit
Montag, 3. April – Freitag, 14. April 2023 Osterferien
Montag, 1. Mai 2023 Staatsfeiertag
Donnerstag, 18. Mai 2023 Christi Himmelfahrt
Freitag, 19. Mai 2023 Senatstag
Montag, 29. Mai – Dienstag, 30. Mai 2023 Pfingsten
Donnerstag, 8. Juni 2023 Fronleichnam
Samstag, 1. Juli – Samstag, 30. September 2023 Lehrveranstaltungsfreie Zeit -
Bewerbungsfristen
Fristen für das Sommersemester 2023
Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung (Beginn: 05. Jänner 2023)
Zulassungsfristen:
Für Bachelor- und Diplomstudien endet die Frist am 05.02.2023. Es gibt aber einige Ausnahmen dazu:
– Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) oder
– Das Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) wird nicht bestanden oder
– Die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium wird nicht bestanden oder
– Die Matura (Abitur, Hochschulreife) wird noch nach dem 31.01.2023 bestanden oder
– Die Aufenthaltsberechtigung wird unverschuldet zu kurzfristig ausgestellt.Bei diesen Ausnahmen ist eine Zulassung bis zum 31.03.2023 möglich.
Nicht EU/EWR Bürger müssen Ihren Zulassungsantrag vollständig bis zum 10.01.2023 einreichen. Vollständig bedeutet, dass alle erforderlichen Unterlagen bis zum 10.01.2023 bei uns einlangen müssen, um Ihren Antrag berücksichtigen zu können.
Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) endet die Zulassungsfrist am 31.03.2023
Fristen für das Wintersemester 2023/2024Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung (Beginn: Anfang Juli 2023)
Zulassungsfristen:
Für Bachelor- und Diplomstudien endet die Frist am 05.09.2023. Es gibt aber einige Ausnahmen dazu:
– Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) oder
– Das Aufnahmeverfahren (Psychologie, Lehramtsstudium, Sport- und Bewegungswissenschaft) wird nicht bestanden oder
– Die Studieneingangs- und Orientierungsphase in einem anderen Studium wird nicht bestanden oder
– Die Matura (Abitur, Hochschulreife) wird noch nach dem 31.08.2023 bestanden oder
– Die Aufenthaltsberechtigung wird unverschuldet zu kurzfristig ausgestellt.Bei diesen Ausnahmen ist eine Zulassung bis zum 31.10.2023 möglich.
Nicht EU/EWR Bürger müssen Ihren Zulassungsantrag vollständig bis zum 10.08.2023 einreichen. Vollständig bedeutet, dass alle erforderlichen Unterlagen bis zum 10.08.2023 bei uns einlangen müssen, um Ihren Antrag berücksichtigen zu können.
Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) endet die Zulassungsfrist am 31.10.2023
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Zahlungsfristen für den ÖH- und Studienbeitrag
Sommersemester 2023
Bachelor- und Diplomstudierende müssen im 1. Semester spätestens bis zum 05.02.2023 einbezahlt haben. Nur wenn Sie nach dem 05.02.2023 zugelassen werden (siehe die Ausnahmen bei der Zulassungsfrist) müssen Sie bis zum 31.03.2023 einzahlen. Bedenken Sie, dass die Vergabe von Plätzen in manchen Lehrveranstaltungen bereits kurz nach dem 05.02.2023 endet. Bezahlen Sie Ihren ÖH-/Studienbeitrag daher so schnell wie möglich ein.
Ab dem 2. Semester muss bis zum 31.03.2023 einbezahlt werden.
Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) muss bis spätestens 31.03.2023 einbezahlt werden.
Die Rechtsgrundlage finden Sie Mitteilungsblatt der PLUS (MBl. Nr. 17 vom 1.12.2021)
Wintersemester 2023/2024Bachelor- und Diplomstudierende müssen im 1. Semester spätestens bis zum 05.09.2023 einbezahlt haben. Nur wenn Sie nach dem 05.09.2023 zugelassen werden (siehe die Ausnahmen bei der Zulassungsfrist) müssen Sie bis zum 31.10.2023 einzahlen. Bedenken Sie, dass die Vergabe von Plätzen in manchen Lehrveranstaltungen bereits kurz nach dem 05.09.2023 endet. Bezahlen Sie Ihren ÖH-/Studienbeitrag daher so schnell wie möglich ein.
Ab dem 2. Semester muss bis zum 31.10.2023 einbezahlt werden.
Für alle anderen Studien (Master- und Doktoratsstudien sowie außerordentliche Studien) muss bis spätestens 31.10.2023 einbezahlt werden.
Die Rechtsgrundlage finden Sie Mitteilungsblatt der PLUS (MBl. Nr. 17 vom 1.12.2021)