Besondere Universitätsreife

Wer an der PLUS studieren will und keine Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaats besitzt, benötigt einen aktuellen Nachweis über den direkten Hochschulzugang im Ausstellungsstaat des vorgelegten Bildungsnachweises, und zwar zu jenem Studium, das an der Universität Salzburg angestrebt wird. Beispiele:
  • Aufnahmeprüfung in der Türkei, China, Japan etc.
  • Notendurchschnitt im Reifezeugnis/Numerus clausus in Ägypten und anderen arabischen Staaten.
Ausnahmen Von dieser Zulassungsvoraussetzung ausgenommen sind Österreicherinnen und Österreicher sowie gleichgestellte Studienbewerberinnen und -bewerber. Konkrete Informationen über die gesetzlichen Regelungen, die das jeweilige Herkunftsland betreffen, sind in der Studienabteilung erhältlich. Bitte außerdem beachten!
  • Der direkte Hochschulzugang muss von einer autorisierten Behörde (z. B. Universität, Bildungsministerium etc.) ausdrücklich bestätigt werden.
  • In Staaten mit Numerus clausus-Regelungen ist der Studienplatznachweis durch eine aktuelle Studienplatzzusage, die für das beantragte Semester gilt, zu belegen.
  • Dieser Nachweis muss von jener Stelle ausgestellt sein, die in diesem Staat für die Zulassung zum Studium zuständig ist (z. B. ÖSYM in der Türkei).
  • Die Studienplatzzusage muss in jedem Fall Angaben über die Zulassungsbedingungen/Qualifikationen (Ergebnis der Aufnahmeprüfung, minimale/maximale Punkteanzahl etc.) enthalten.
Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer,
  • die nicht an einer österreichischen Universität studiert haben, legen eine Bestätigung vor, aus der hervorgeht, dass sie ihr Studium an ihrer Universität uneingeschränkt fortsetzen können.
  • Bei bereits abgeschlossenem Studium (z. B. Bachelor, Lisans etc.) ist die Fortsetzung des Studiums auf nächsthöherer Ebene (z. B. Master, Yüksek-Lisans etc.) nachzuweisen.