Kosten
Die Teilnehmer*innen entrichten ein Unterrichtsgeld zur Finanzierung des Unilehrganges. Die Lehrgangsgebühr wird der Inflation angepasst und beträgt ab dem Wintersemester € 1.390,– , und muss pro Semester entrichtet werden.
Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Lehrgang entfallen auf den/die Lehrgangsteilnehmer*in 50% der noch anfallenden Gesamtkosten.
Die reguläre Studienzeit beträgt vier Semester. Sollte diese überschritten werden muss pro Semester ein Verwaltungsaufwand über Euro 95,00 bezahlt werden. Der Lehrgang muss innerhalb von acht Semestern abgeschlossen werden.
Stornobedingungen
Annullierung der Anmeldung vor Beginn des Lehrganges (der ersten Blockveranstaltung) ist nur mittels eingeschriebenen Briefes möglich.
Bei Einlangen dieses Schreibens bis spätestens 30 Tage vor dem Beginn des Lehrgang werden derzeit 25% der ersten Semestergebühr verrechnet (25 % von 1.390,– = 347,50). Bei einem Ausstieg innerhalb der 30 Tage vor dem Start werden 25 % der gesamten Lehrgangskosten (25 % von 5.560,– = 1.390,–) in Rechnung gestellt. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Lehrgang entfallen auf den/die Lehrgangsteilnehmer*in 50% der noch anfallenden Gesamtkosten.
Förderungsmöglichkeiten
Welche Möglichkeiten bietet mir eine Bildungskarenz, welche Förderungsmöglichkeiten stehen mir noch zur Verfügung und welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen? Hier finden Sie wertvolle Tipps.
AMS Förderung
Seit Juni 2001 existiert in Salzburg (Personen, die nicht aus dem Land Salzburg kommen, sollen beim jeweiligen Bundesland-AMS nachfragen) eine Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QfB) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Förderbar sind entweder Frauen oder Männer ab 45 Jahre in vollversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenzurlaub. Mit dieser Beihilfe werden 2/3 der Lehrgangsgebühren, die beim Besuch von Schulungsmaßnahmen anfallen, getragen. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an das
Arbeitsmarktservice Salzburg Auerspergstraße 67a 5020 Salzburg Tel. 050 904 540
Bei den jeweiligen Arbeiterkammern erhält man ein Antragsformular für den Bildungsscheck. Weitere Bildungsförderungsmöglichkeiten im Überblick finden Sie hier.
Möglichkeiten bei der ANVA
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Lehrgangsgebühr in die Arbeitnehmerveranlagung (ehemals Lohnsteuerausgleich, Formular L1) beim FA, plus Fahrtenbuch unter der Rubrik Werbungskosten, miteinzubeziehen.