Während / Nach dem Aufenthalt

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Verlängerung
  • Rücktritt/Abbruch/Verkürzung
  • Nach dem Aufenthalt

Alle notwendigen Erasmusdokumente sind unter Downloads/Links bereitgestellt. 

 

Verlängerung WÄHREND des Aufenthaltes

Momentan ist leider KEINE Verlängerung bestehender Aufenthalte möglich.

Zur Verlängerung wären folgende Schritte notwendig:

1) Zustimmung des Arbeitgebers

2) Antragstellung: Antrag auf Verlängerung ausfüllen

Deadline für die Antragstellung: 4 Wochen vor Ende des ursprünglichen Aufenthalts

Der Antrag muss von Ihnen vollständig ausgefüllt (mit akademischer Begründung) und vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Der Verlängerungszeitraum muss nahtlos mit dem ersten Tag nach Ende des ursprünglichen Zeitraums beginnen und muss mindestens 15 Tage betragen. Sie dürfen dabei nie Ihr persönliches Kontingent an Erasmus+ Mobilitätsmonaten überschreiten (12 Monate pro Studienzyklus/24 Monate für Diplomstudien).

3) Zustimmung der Heimatuniversität:  Sie werden per Email über das Ergebnis des Antrags informiert.

4) Erweitertes Learning Agreement: Reichen Sie Ihr erweitertes Learning Agreement ein. Verwenden Sie dafür das Formular Learning Agreement during the Mobility (Teil Ihres Learning/Traineeship Agreements Vor Aufenthaltsbeginn) bzw. fragen Sie in der abteilung für Internationale Beziehungen nach. Beachten Sie, dass auch für den als Zero-Grant verlängerten Zeitraum die Mindestanforderung von 3 ECTS pro Monat besteht.

5) Neue Zuschussvereinbarung (Addendum): Nach erfolgreicher Verlängerung stellt das International Office – auch im Fall einer Zero Grant Verlängerung – eine Zusatzvereinbarung („Addendum”) aus. Sie werden dann – wie bei der ersten Zuschussvereinbarung – per Email verständigt. Die Zusatzvereinbarung muss dann von Ihnen sowie vom International Office unterzeichnet sein. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung – auch für den verlängerten Zeitraum – eine unbedingte Voraussetzung für den Erasmus+ Aufenthalt ist!

6) BezieherInnen von Studienbeihilfe: Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, müssen Sie bei der Stipendienstelle um Verlängerung der Auslandsbeihilfe ansuchen.

 

Rücktritt / Abbruch / Verkürzung

Sollten Sie sich gezwungen sehen, noch vor Antritt von Ihrem Erasmus+ Aufenthalt zurückzutreten, bzw. (wenn Sie bereits im Ausland sind) Ihren Erasmus+ Aufenthalt frühzeitig zu beenden, informieren Sie in jedem Fall die AfIB PLUS via 

 

Nach dem Aufenthalt

Nach dem Aufenhalt sind für die Auszahlung der 2. Rate des E+ Stipendiums folgende Dokumente in der Abteilung für Internationale Beziehungen einzureichen (persönlich oder per Mail):

  • Traineeship certificate
  • Aufenthaltsbestätigung
  • Antrag auf Anerkennung (Seite 2) -> ausgenommen Graduiertenpraktika

Aufenthaltsbestätigung

Vor Ihrer Rückkehr müssen Sie sich von dem Arbeitgeber eine Aufenthaltsbestätigung über den gesamten Zeitraum Ihres Erasmus+ Aufenthalts unterschreiben lassen. Eine Vorlage finden Sie hier auf dieser Webseite im Downloadbereich.

Achtung: Die Aufenthaltsbestätigung darf frühestens 5 Tage vor Ende Ihres Aufenthalts (laut Bestätigung) unterschrieben worden sein, da sie andernfalls nicht akzeptiert wird.

Neue Programmgeneration (Mobilitäten mit Beginn am oder nach dem 01.09.2021, ausgenommen UK): Nach Ende des Aufenthalts müssen Sie innerhalb von vier Wochen die Aufenthaltsbestätigung dem International Office zukommen lassen.  Die Aufenthaltsbestätigung wird auch per Email akzeptiert, wenn Sie direkt von der Gastinstitution an das International Office gesendet wird. Ansonsten im Original persönlich oder eingeschrieben per Post. Erst dann bekommen Sie die zweite, letzte Rate Ihres Erasmus+ Zuschusses ausbezahlt. Sollte Ihr Aufenthalt kürzer gewesen sein, als ursprünglich angegeben, wird Ihnen dies tageweise von der letzten Rate abgezogen.

Bei Nichteinreichen der Aufenthaltsbestätigung müssen Sie das gesamte Erasmus+ Stipendium zurückzahlen!

Anerkennung

Anerkennung als Pflicht- oder freiwilliges Praktikum am FB ist Voraussetzung.Bei Freiwilligen Praktika: als sinnvolle Ergänzung zum StudiumBei Pflichtpraktika: Anrechung von mind. 3 ECTS/Fördermonat notwendig

Unterschriebenen Antrag auf Anerkennung NACH Aufenthalt in der Abteilung für Internationale Beziehungen einreichen.Fristen für die Anerkennung: 2 Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland

Sollte aus Verschulden der Studierenden die Anerkennung nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden können, kann es zur Rückforderung des gesamten oder eines Teiles des Mobilitätsstipendiums kommen.

BezieherInnen von Studienbeihilfe müssen Anerkennungsunterlagen auch bei der Stipendienstelle einreichen. Bitte beachten Sie hier die internen Fristen und Richtlinien der Stipendienstelle.

Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+ Stipendiums erst nach Prüfung des Anerkennungsbescheides und der Aufenthaltsbestätigung erfolgt.

Für Anerkennungen an der PLUS folgen Sie bitte dem Anerkennungsleitfaden hier.

 


Datenschutz

Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet, als dies für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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