AUFGABEN DES AKG

Mitwirkung in sämtlichen Personalaufnahmeverfahren an der Universität Salzburg bei

  • Ausschreibung
  • Auswahl
  • Besetzung

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  • Teilnahme an Berufungs- und Habilitationskommissionen
  • Überprüfung der Umsetzung des Frauenförderungsplans der Universität Salzburg
  • Überprüfung der Einhaltung der 50%Frauenquote in allen universitären Kollegialorganen
  • Formular zur Erhebung der 50%Frauenquote in den Kommissionen
  • Beratung in Gleichbehandlungsfragen
  • Zuständigkeit bei Diskriminierungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung
  • Sensibilisierung in geschlechtsspezifischen Fragen
  • Gezielte frauenfördernde Maßnahmen durch Vergabe von Stipendien

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