Richtlinie für die Abfassung einer Disposition

„Die Studierenden haben ein Dissertationsthema sowie eine Hauptbetreuerin bzw. einen Hauptbetreuer und eine Nebenbetreuerin bzw. einen Nebenbetreuer der geplanten Dissertation vorzuschlagen. Der Vorschlag eines Dissertationsthemas hat eine Disposition zu enthalten. Die Disposition muss die Problemstellung (theoretischer Hintergrund) der Dissertation, die mit dem Thema zusammenhängenden Fragen sowie das Arbeitsvorhaben (Gang der Darstellung, Methodik) in klarer und verständlicher Form darlegen. Sie muss ferner erkennen lassen, dass das Dissertationsvorhaben zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit führt, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Tage fördert. Eine Strukturierung des Gedankengangs, der geplante Aufbau der Arbeit sowie ein Literaturverzeichnis sind ebenfalls zwingender Bestandteil der Disposition.“

Nach Ansicht der Promotionskommission ist im Rahmen dieser Vorgaben besonders auf folgende Punkte zu achten:

• Aus der Disposition müssen bereits die konkreten wissenschaftlichen Fragestellungen erkennbar sein, die im Rahmen der Arbeit untersucht werden sollen. Das bedarf bereits einer entsprechenden Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema. Nicht ausreichend sind bloß lehrbuchartige Aufzählungen von Fragestellungen zu einem Thema.

• Es muss darauf eingegangen werden, wie derzeit der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Diskussion zum gewählten Thema ist, auf dem aufgebaut werden soll. Auf dieser Grundlage sollte sich insbesondere ergeben, inwieweit von der Arbeit ein originärer Erkenntnisfortschritt zu erwarten ist.

• Ein Literaturverzeichnis und eine Arbeitsgliederung sind notwendig, aber für die Beurteilung der Qualität einer Disposition nicht ausschlaggebend und auch nicht ausreichend.

• Bei rechtsvergleichenden Arbeiten ist zu begründen, warum gerade das ausgewählte Vergleichsland mit Bezug auf Österreich wissenschaftlich fruchtbringend ist.

Nach Auffassung der Promotionskommission wird mit der Erarbeitung einer aussagekräftigen Disposition bereits ein wesentlicher Schritt hin zu einer guten Dissertation geleistet. Daher sollten die dargestellten Anforderungen von den Doktoratstudierenden und den Betreuern/Gutachtern ernst genommen und nicht als bürokratische Hemmnisse missverstanden werden.

Beschluss der Promotionskommission vom 1. März 2012 zum Umfang einer Disposition:
Der Fließtext einer Disposition (also ohne Gliederung und Literaturverzeichnis) soll nicht mehr als 20 Seiten ausmachen. Bei Seitenüberschreitung wird die Disposition aus formalen Gründen abgelehnt.