DOKTORATSTUDIUM RECHTSWISSENSCHAFTEN
Zielsetzung im Doktoratsstudium Rechtswissenschaften ist insbesondere die Befähigung der Weiterentwicklung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Nachweis hierzu ist die Abfassung einer Dissertation als eigenständige wissenschaftliche Leistung. Davon ausgehend baut das rechtswissenschaftliche Doktorat auf den im Diplomstudium Rechtswissenschaften gewonnenen wissenschaftstheoretischen Kenntnissen auf und dient der Vertiefung in spezielle Fächer bei gleichzeitiger methodischer Perfektionierung.
Die Regelstudiendauer beträgt 6 Semester, bei Abschluss wird der akademische Grad Doktor/Doktorin der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) verliehen.
- Studienplan für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften Version 2017 (auslaufend mit 30.09.2023)
- Studienplan für das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften Version 2023 (gültig mit 01.10.2023)
- Informationsplattform für Doktoratsstudierende der PLUS
ANMELDUNG DER DISSERTATION
- Angemeldete Dissertationsthemen im Doktoratsstudium Rechtswissenschaften (ab 2017)
- Richtlinie für die Abfassung einer Disposition
- Leitfaden für die Anmeldung der Dissertation nach StPl 17W
- Link für die Anmeldung der Dissertation – PLUS Abschlussarbeiten-Verwaltung (PAAV)
- Formular für die Anmeldung der Dissertation nach StPl 17W (ebenfalls in der PLUS Abschlussarbeitenverwaltung hochzuladen)
- Antrag auf Erbringung der Sonderleistungen nach § 7 StPl 17W
- Förderungsstipendium für die Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit (wie Dissertation)
EINREICHUNG DER DISSERTATION
- Leitfaden für die Einreichung und Beurteilung der Dissertation nach StPl 17W
- Leitfaden für den Druck von Abschlussarbeiten
- Richtlinie für die Dissertationsverteidigung (defensio) nach § 9 StPl 17W