INFORMATIONEN ZUM STUDIENABSCHLUSS

 

PRÜFUNGEN UND STUDIENABSCHLUSS
Gemäß § 62 Abs 3 UG 2002 sind Studierende, die im vorangegangenen Semester zum Studium zugelassen waren, ohne weitere Inskription berechtigt, im Wintersemester bis 31. März und im Sommersemester bis 31. Oktober Prüfungen abzulegen und das Studium abzuschließen.

ABSCHLUSSZEUGNIS UND BESCHEID

Wenn alle  Prüfungen positiv absolviert wurden, wird das Abschlusszeugnis und der Bescheid, mit welchem der akademische Grad verliehen wird, ausgestellt . Die Ausstellung dieser beiden Dokumente ist im Prüfungsreferat zu beantragen. Die Dokumente werden nach Fertigstellung per E-Mail mit elektronischer Amtssignatur zugestellt.

Bitte kontrollieren Sie vor Beantragung dieser beiden Dokumente in PLUSonline in Ihrer „Studierendenkartei“ Ihre persönlichen Daten bsp. ob eine eventuelle Namensänderung, ein eventuell vorhandener zweiter Vorname oder auch ein bereits früher verliehener akademischer Titel aufscheinen. Die dort vorhandenen Angaben werden automatisch auf den Verleihungsbescheid übernommen! Richtigstellungen bzw. Ergänzungen müssen  in der  Studienabteilung (Kapitelgasse 4-6) beantragt werden.

FEIERLICHE SPONSION / PROMOTION
Auf Wunsch kann man an der feierlichen Sponsion / Promotion teilnehmen. Zu diesem Festakt muss man sich in der Abteilung Kommunikation und Fundraising anmelden.