Erasmus – Prüfungsanrechnung

Anrechnung – Anerkennung:

Vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes sollte sich jeder / jede Kandidat*in die Anrechenbarkeit der im Ausland geplanten Prüfungen vom Fakultätsbüro bestätigen lassen.
Terminvereinbarung unter
Weitere Informationen: Informationen Anrechungen

Nach Rückkehr muss die tatsächliche Anerkennung erfolgen. Bei Diplomarbeiten und Dissertationen tritt an Stelle des Semesterstundennachweises die Bestätigung des Betreuers über den erfolgreichen Fortgang der Arbeit.
Um die erforderlichen Studienleistungen belegen zu können, müssen die Studierenden an der Gastuniversität mit den Leitern der Lehrveranstaltungen vorab klären, wie sie zu einem Zeugnis kommen können, aus dem Titel, Inhalt, Umfang (Stundenanzahl) und Art der Lehrveranstaltung (VL, SE, UE) sowie eine Beurteilung zu entnehmen ist.

 

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