Study Abroad Stipendium der PLUS

Art des Stipendiums:

Zwischen einzelnen österreichischen und ausländischen Universitäten bestehen Abkommen, die es PLUS-Studierenden ermöglichen, bei Befreiung von Studiengebühren ein Semester oder ein Studienjahr an einer Partneruniversität zu studieren. Das Ziel des Aufenthaltes an einer Partneruniversität ist das Absolvieren von Lehrveranstaltungen, die an der PLUS anrechenbar sind. Ländersatz, Reisekostenzuschuss und Dauer des Stipendiums variieren je nach Zielland und Universität. Das Stipendium kann für Aufenthalte an Partneruniversitäten oder über das International Student Exchange Program (ISEP) in Anspruch genommen werden.

Stipendiendauer:

Mindestens ein Trimester, maximal ein Studienjahr.

Stipendienvergebende Stelle:

Abteilung für Internationale Beziehungen, Paris Lodron Universität Salzburg.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • ordentliche Studierende der Universität Salzburg
  • erfolgreiche Absolvierung von mindestens zwei Semestern an der Universität Salzburg
  • Kandidat*innen müssen ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und dürfen sich noch nicht zur Realisierung des Studienvorhabens im Ausland befinden.

Besondere Hinweise:

  • Diese Stipendien sind für jene Kandidat*innen, die keine Möglichkeit zur Förderung im Rahmen anderer Stipendienaktionen
  • Studienbeihilfenbezieher*innen können zusätzlich zur Studienbeihilfe eine Beihilfe für das Auslandsstudium bei der Stipendienstelle beantragen (z.B. Auslandsstipendium der Stipendienstelle).
  • Seit Juni 2022 können auch Bezieher*innen von Auslandsstipendien der Stipendienstelle zusätzlich um die Auslandsstipendien der PLUS ansuchen.
  • Graduierte können nicht gefördert
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Empfänger*innen des Study Abroad Stipendiums der PLUS mit Behinderungen, chronischen Krankheiten, betreuungspflichtigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zusätzliche Top-ups im Rahmen des Friederike Zweig-Auslandsstipendiums beantragen. (Siehe Friederike Zweig-Auslandsstipendium der PLUS – Top-up zur Förderung von benachteiligten Gruppen zum inklusiven Studium im Ausland.)

Auswahlvorgang:

Die Nominierung und Auswahl der Kandidat*innen erfolgt durch die für das jeweilige Programm zuständigen Stellen an den Universitäten, meist Programmkoordinator*innen in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Internationale Beziehungen. Koordinator*innen: siehe Liste Universitätspartnerschaften

Stipendienleistung:

Es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungs- und Reisekosten vergeben. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an der Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien nach dem Studienförderungsgesetz unter Zugrundelegung des Finanzierungsplanes. Mit dem Stipendium ist ein einmaliger Reisekostenzuschuss bis zu maximal € 700,- verbunden.

Eine Tabelle mit den Auslands-/Reisekostenzuschüssen je nach Zielland finden Sie auf unserer Webseite.

Achtung!
Anträge auf Zuerkennung eines Stipendiums sind fristgerecht (s. Einreichtermine unten) und vollständig, vor Antritt des Auslandaufenthaltes, einzubringen. Verspätet oder unvollständig eingebrachte Anträge können nicht berücksichtigt werden!

Nachträgliche Genehmigungen können – auch bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen – nicht erteilt werden.

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsformular Auslandsstipendium Allgemein (1x)
  • 2 Empfehlungsschreiben von Lehrenden an der Paris Lodron Universität Salzburg
  • Tabellarischer Lebenslauf (1x);
  • Motivationsschreiben mit akademischer Begründung (1x);
  • Prüfungserfolgsnachweis (Ausdruck aus PLUSOnline 1x);
  • Diplomprüfungszeugnis (falls vorhanden 1x in Kopie);
  • Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese für  den Auslandsaufenthalt notwendig sind (1x)
  • Aufnahmebestätigung bzw. Bestätigung des Koordinators über die Nominierung;
  • Finanzierungsplan (lt. Formular).
  • Empfehlung: Antrag auf Prüfungsanerkennung PLUS muss von dem/der CuKo Vorsitzenden unterschrieben werden. Formular HIER herunterladen.

Datenschutzinformation über Mobilitätsprogramme

Zu weiteren Informationen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unsere Datenschutzinformationen HIER

Einreichstelle:

Abteilung für Internationale Beziehungen, Paris Lodron Universität Salzburg

Einreichtermine:

15. November
1. Februar
1. April
1. Juni

WICHTIGER HINWEIS:

Sofort nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes ist der Abteilung für Internationale Beziehungen  ein Bericht einschließlich einer Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution (Zeugnis) zu übermitteln. Hier sollen genaue Angaben über die Dauer des Aufenthaltes an der besuchten wissenschaftlichen Institution sowie das dort durchgeführte Studien- bzw. Forschungsvorhaben enthalten sein (Umfang maximal 5 Seiten).
Eine Bestätigung über einen erfolgreichen Studienerfolg (Zeugnis) ist zusätzlich zum Bericht einzureichen. Es müssen mindestens 3 ECTS Punkte pro Monat positiv absolviert werden, bei einem Aufenthalt von 1 Semester sind das je nach Anzahl der Semesterdauer 12 oder 15 ECTS.

Bei Nichtvorlage des Berichtes und der Aufenthaltsbestätigung innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes wird der gesamte Stipendienbetrag zurückgefordert.
Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf Grund von Bewerbungen der Studierenden.
Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Dott.ssa Elona Memisha-Schnappinger
Koordinatorin für Incoming und Outgoing Studierende weltweit
Abteilung für Internationale Beziehungen
Sigmund-Haffner-Gasse 18, 2. Stock
A – 5020 Salzburg
Tel.: +43-(0)662-8044-2043
E-Mail:
Web: Auslandsstipendien der PLUS