Study Abroad Stipendium 

Art des Stipendiums:

Zwischen der Universität Salzburg und ausländischen Universitäten bestehen Abkommen, die es Studierenden der Universität Salzburg ermöglichen, bei Befreiung von den Studiengebühren ein Semester oder ein Studienjahr an einer Partneruniversität zu studieren. Ziel des Aufenthaltes an einer Partneruniversität ist das Absolvieren von Lehrveranstaltungen, die an der Universität Salzburg angerechnet werden können. Ländersätze, Reisekostenzuschuss und Dauer des Stipendiums variieren je nach Zielland und Universität.

Das Stipendium kann für Aufenthalte an Partneruniversitäten oder über das International Student Exchange Program (ISEP) in Anspruch genommen werden.

Stipendiendauer:

Mindestens ein Trimester, maximal ein Studienjahr.

Stipendienvergebende Stelle:

Global Engagement, Universität Salzburg.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • ordentliche Studierende der Universität Salzburg
  • erfolgreiche Absolvierung von mindestens zwei Semestern an der Universität Salzburg
  • Kandidat:innen müssen ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und dürfen sich noch nicht zur Realisierung des Studienvorhabens im Ausland befinden.

Besondere Hinweise:

  • Das Stipendium ist für jene Kandidat:innen, die keine Möglichkeit zur Förderung im Rahmen anderer Stipendienaktionen
  • Studienbeihilfenbezieher:innen können zusätzlich zur Studienbeihilfe eine Beihilfe für das Auslandsstudium bei der Stipendienstelle beantragen (z.B. Auslandsstipendium der Stipendienstelle).
  • Seit Juni 2022 können auch Bezieher:innen von Auslandsstipendien der Stipendienstelle zusätzlich um die Auslandsstipendien der Universität Salzburg ansuchen.
  • Graduierte können nicht gefördert werden.
  • Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Empfänger:innen des Study Abroad Stipendiums der Universität Salzburg mit Behinderungen, chronischen Krankheiten, betreuungspflichtigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zusätzliche Top-ups im Rahmen des Friederike Zweig-Auslandsstipendiums beantragen. (Siehe Friederike Zweig-Auslandsstipendium der Universität Salzburg – Top-up zur Förderung von benachteiligten Gruppen zum inklusiven Studium im Ausland.)

Auswahlvorgang:

Die Nominierung und Auswahl der Kandidat*innen erfolgt durch die für das jeweilige Programm zuständigen Stellen an den Universitäten, meist Programmkoordinator:innen in Zusammenarbeit mit der Abteilung Global Engagement.
Koordinator:innen: siehe Liste Universitätspartnerschaften

Stipendienleistung:

Es werden nur Zuschüsse (keine Vollstipendien) zu den Lebenshaltungs- und Reisekosten vergeben. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an der Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien nach dem Studienförderungsgesetz unter Zugrundelegung des Finanzierungsplanes. Mit dem Stipendium ist ein einmaliger Reisekostenzuschuss bis zu maximal € 700,- verbunden.

Eine Tabelle mit den Auslands-/Reisekostenzuschüssen je nach Zielland finden Sie auf unserer Webseite.

Achtung!
Anträge auf ein Stipendium sind fristgerecht (siehe Einreichtermine unten) und vollständig vor Antritt des Auslandsaufenthaltes einzubringen. Verspätet oder unvollständig eingebrachte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist auch bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht möglich.

Sie können sich erst nach erfolgter Nominierung für ein Study Abroad Stipendium bewerben!

Bewerbungsunterlagen:

  •  Study Abroad Stipendium – Onlinebewerbung

    Nach der Registrierung laden Sie bitte folgende Unterlagen hoch:

  • 2 Empfehlungsschreiben von Lehrenden an der Universität Salzburg
  • Tabellarischer Lebenslauf 
  • Motivationsschreiben mit akademischer Begründung 
  • Prüfungserfolgsnachweis (Ausdruck aus PLUSOnline)
  • Diplomprüfungszeugnis (falls vorhanden in Kopie);
  • Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse, soweit diese für  den Auslandsaufenthalt notwendig sind
  • Aufnahmebestätigung bzw. Bestätigung des Koordinators über die Nominierung;
  • Der Antrag auf Prüfungsanerkennung der Universität Salzburg muss von dem/der Vorsitzenden der Curricularkommission (CuKo) unterschrieben werden.
    Das Formular können Sie HIER herunterladen.

Datenschutzinformation über Mobilitätsprogramme

Zu weiteren Informationen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unsere Datenschutzinformationen HIER

Einreichtermine:

15. November
1. Februar
1. April
1. Juni

WICHTIGER HINWEIS:

Bericht und Studienerfolg nach dem Auslandsaufenthalt
Unmittelbar nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind folgende Unterlagen in Mobility Online hochzuladen:
– einen Bericht über den Auslandsaufenthalt (maximal 5 Seiten) oder ein einminütiges Reel
– eine Aufenthaltsbestätigung der Gastuniversität
– ein Transcript of Records bzw. Zeugnis als Nachweis über den erfolgreichen Studienerfolg.

Pro Monat des Auslandsaufenthalts müssen mindestens 3 ECTS Punkte in Salzburg angerechnet werden. Bei einem Aufenthalt von einem Semester entspricht dies je nach tatsächlicher Semesterdauer 12 bzw. 15 ECTS Punkten.

Bitte laden Sie alle genannten Unterlagen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes in Mobility Online hoch.

Werden der Bericht bzw. das Reel und die Aufenthaltsbestätigung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes vorgelegt, ist der gesamte erhaltene Stipendienbetrag zurückzuzahlen. Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen.
Auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Dott.ssa Elona Memisha-Schnappinger
Bilateral University Exchange Agreements (Worldwide Mobility) 

Global Engagement
Sigmund-Haffner-Gasse 18, 4. Stock
A – 5020 Salzburg
Tel.: +43-(0)662-8044-2043
E-Mail:
Web: Auslandsstipendien weltweit