Im Wesentlichen sind es zwei Bereiche die vom Förderverein gefördert werden:

a) Druckkosten

In den Genuss von Druckkostenzuschüssen können alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Salzburger Universität kommen.

Gefördert werden eigene monographische Werke, aber auch die Publikation von Aufsätzen in nationalen und internationalen Fachzeitschriften. Eine Förderungsmöglichkeit besteht ebenso für von Salzburger Universitätslehrer:innen herausgegebene Sammelwerke, wobei nur die darin enthaltenen Originialbeiträge (keine Reprints) von im Dienststand der Universität stehenden Personen (inkl. Lehrbeauftragten) anteilsmäßig subventioniert werden können.

Studierende  können nur ausnahmsweise gefördert werden. Druckkostenzuschüsse gibt es ausschließlich für Dissertationen, wenn eine der folgenden drei  Voraussetzungen vorliegt:
a) Dissertationen von sub auspiciis praesidentis-Kandidatinnen und -Kandidaten (unabhängig vom Thema)
b) Dissertationen von im Dienststand der Universität stehenden Personen  (inkl. Lehrbeauftragten), wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die  Drucklegung für die weitere wissenschaftliche Laufbahn von Vorteil ist  (unabhängig vom Thema)
c) Dissertationen mit einer salzburgspezifischen Themensetzung

Die Höhe der zu vergebenden Förderungsmittel wird durch Vorstandsbeschluss bestimmt. Für Druckkostenzuschüsse ist die Obergrenze mit € 3.000,–, bei Dissertationen mit € 1.500,– festgelegt.

Antragstellung: Diese erfolgt formlos noch vor der Drucklegung. Beizulegen ist auf alle Fälle ein Inhaltsverzeichnis, eine Verlagskalkulation und bei Nichthabilitierten eine Befürwortung der Drucklegung durch den Fachbereichsvorstand. Bei von Salzburger Universitätslehrerinnen und -lehrern herausgegebenen Sammelwerken sind im Inhaltsverzeichnis die Salzburger Beiträge kenntlich zu machen.

b)  Forschungsprojekte

Subventioniert werden können auch die Forschungsprojekte Salzburger Universitätslehrender. Möglich ist unter anderem die Finanzierung einer geringfügigen Beschäftigung oder eines Werkvertrages. Keine Förderung ist möglich für für Reise- und Aufenthaltskosten. Die Höhe der zu vergebenden Förderungsmittel wird ebenfalls durch Vorstandsbeschluss bestimmt. Für jedes Forschungsprojekt gilt dabei eine Obergrenze von € 3.000,–.

Werden im Rahmen eines Forschungsprojektes Mittel für geringfügig Beschäftigte benötigt, so gilt diesbezüglich eine Höchstgrenze von sechs Monaten Beschäftigungsdauer zu dem jeweils gültig festgesetzten Höchstsatz für geringfügige Beschäftigung. Dieser Betrag beinhaltet bereits die vorgeschriebenen Dienstgeberbeiträge. Die Abrechnung dieser Personalkosten erfolgt ausschließlich über die Abteilung Human Resources der Universität Salzburg. Falls erforderlich werden auch Kosten für ergänzende Dienstverträge einer Projektmitarbeiter:in oder für Werkverträge bis € 3.000,– finanziert.

Antragstellung: Diese erfolgt formlos noch vor Projektbeginn. Beizulegen ist eine Projektbeschreibung und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Von Nichthabilitierten ist eine Bestätigung der Förderungswürdigkeit des Projektes durch den Fachbereichsvorstand beizulegen.