Versammlungsrecht im Praxisvergleich: Japan – Österreich
Wie funktioniert Versammlungsfreiheit in der Praxis – und welche Rolle spielen Polizei, Menschenrechtskontrolle und wissenschaftlicher Rechtsvergleich?
Diesen Fragen widmete sich Miki Kadota von der University of Tsukuba (Japan) während ihres einmonatigen Aufenthalts am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg im Rahmen des Scientist-in-Residence-Programms der Stadt Salzburg. Neben dem wissenschaftlichen Austausch bot sich die besondere Gelegenheit, das österreichische Versammlungsgeschehen aus unterschiedlichen Perspektiven kennenzulernen:
Bei der Begleitung und Beobachtung eines Polizeieinsatzes zu einer Sportgroßveranstaltung – Fanmarsch anlässlich des UEFA-Supercups zwischen Paris Saint-Germain und Aston Villa – konnten Michaela Unterrainer (Volksanwaltschaft) und Robert Krammer (ÖIM, VA) Einblicke in die Arbeit einer Kommission der Volksanwaltschaft bzw. des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) geben.
Dominik Hofmann vermittelte bei der Volksanwaltschaft in Wien vertiefende Erkenntnisse in die Tätigkeit des NPM sowie in die Aufarbeitung von Kommissionsberichten und den Umgang mit Fragen zum Versammlungsrecht.
Abgerundet wurde der Austausch durch einen Empfang in der Landespolizeidirektion Salzburg, bei dem erfahrene Vertreter der Bundespolizei ihre Arbeitsweise bei Versammlungslagen erläuterten und rechtsvergleichende Fragen diskutiert wurden. Ein herzliches Danke an Oberst Harald Hofmann, Oberstleutnant Patrick Obmann und Kontrollinspektor Andreas Hasenauer.
Besonderer Dank gilt Benny Auner vom Fachbereich Öffentliches Recht für die Kontaktaufnahme mit Miki Kadota und die Ermöglichung dieses fruchtbaren internationalen Austauschs. Wissenschaft, Praxis und internationaler Rechtsvergleich: An dieser Schnittstelle entstanden wertvolle Perspektiven. Der Vergleich unterschiedlicher rechtlicher und institutioneller Ansätze trug dazu bei, das Verständnis für Grundrechte und ihre praktische Umsetzung zu vertiefen.


