Anerkennung von Prüfungen (§ 78 UG idgF)

Bei einem Wechsel der Universität ist es wichtig, dass Sie sich vorab mit dem Studienplan und damit den Prüfungen der gewünschten Universität vertraut machen. Um wechseln zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Universität abmelden und in Salzburg anmelden!

Zu beachten:

  • Keine Globalanerkennung der 1. Diplomprüfung von anderen österr. Universitäten!
  • Eine Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten (Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen) ist nur in Ausnahmefällen (dazu § 85 UG) möglich!
  • Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder vor der vollständigen Ablegung der Reifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung abgelegt wurden!

Bitte beachten Sie folgende Neuregelung: Die Anerkennung von Prüfungen, die Sie bereits vor der Zulassung zum Studium absolviert haben, ist nur mehr innerhalb der ersten zwei Semester Ihres Studiums möglich.

 

Anrechnungsmöglichkeiten für das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg