Fachbereich Strafrecht und Strafverfahrensrecht

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Neben dem Privatrecht sowie dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht bildet das Strafrecht die dritte zentrale Säule der juristischen Ausbildung.

Aufgabe des Strafrechts ist es, untragbaren Verletzungen individueller und gemeinschaftlicher Werte durch Androhung und Verhängung von Sanktionen entgegenzutreten. Das Strafrecht dient damit der Bewältigung schwerer gesellschaftlicher Konflikte. Das Strafverfahrensrecht (Strafprozessrecht) regelt die Vorgangsweise bei der Entscheidung, ob eine strafrechtliche Sanktion zu verhängen ist.

Im Diplomstudium „Rechtswissenschaften“ zieht sich das Strafrecht durch alle drei Studienabschnitte, im Bachelor- und Masterstudium „Recht und Wirtschaft“ konzentriert sich die Ausbildung auf das– Wirtschaftsstrafrecht.

In der Hoffnung, Ihnen im Folgenden einige informative Seiten zur Verfügung zu stellen, wünschen wir einen angenehmen Aufenthalt auf unserer Homepage!