Willkommen auf der Webseite des Universitätsrates!

Universitätsrat
v.l.n.r.: Mag.a Melina Schneider, Dr. Johannes Hörl, Dr.in Marianne Schulze, Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, DDr. Gabriele Ambros, Prof.in Dr.in Miranda Schreurs, Prof. Dr. Klement Tockner.

© Simon Haigermoser, PLUS


 

Sitzungstermine:

  • 01.03.2024
  • 08.07.2024
  • 27.09.2024
  • 22.11.2024

 

Aufgaben des Universitätsrates

Der Universitätsrat ist ein begleitendes und vorausschauendes Aufsichtsorgan der Universität, dessen Mitglieder nicht der Universität angehören dürfen. Damit soll eine unabhängige und unbeeinflusste Kontrolle der Universität und ihrer Organe von außen sichergestellt werden. Dem Universitätsrat obliegen dabei insbesondere auch die Mitwirkung an der Erstellung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und der Leistungsvereinbarung sowie an der Erlassung der Geschäftsordnung des Rektorats; die Wahl und Abberufung des Rektors/der Rektorin und der Vizerektoren/innen; die Mitwirkung an der Besorgung der finanziellen Angelegenheiten der Universität durch Genehmigungs- und Zustimmungsvorbehalte und die allgemeine Rechts- und Wirtschaftsaufsicht verbunden mit Berichtspflichten an das BMBWF.

 

Mitglieder des Universitätsrates

Der Universitätsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. Dem Universitätsrat dürfen Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats oder eines sonstigen allgemeinen Vertretungskörpers und Funktionäre einer politischen Partei sowie Personen nicht angehören, die eine dieser Funktionen in den letzten vier Jahren ausgeübt haben und sie dürfen keine Universitätsangehörigen der Universität Salzburg sein. Drei Mitglieder wurden vom Senat gewählt (Schulze, Tockner, Wiederin) und drei Mitglieder von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers bestellt (Ambros, Hörl, Schneider). Das siebte Mitglied wurde von den sechs Universitätsratsmitgliedern einvernehmlich bestellt (Schreurs). Der Universitätsrat hat am 27. März 2023 seine Arbeit aufgenommen und wird seine Funktion am 29. Februar 2028 beenden.


Vorsitzende:
Dr. Marianne Schulze, LL.M.
stellvertretender Vorsitzender: Dr. Johannes Hörl, M.B.L./CSE

 


Die einzelnen Mitglieder:

 

DDr. Gabriele Ambros
Geschäftsführende Gesellschafterin Verlag Holzhausen

 


Mag. Dr. Johannes Hörl M.B.L./CSE
CEO / GROHAG-Gruppe

 


Mag. Melina Schneider
Abteilungsleiterin der Abteilung für Bildungspolitik der Wirtschaftskammer Österreich

 


 

Prof. Dr. Miranda Schreurs
Hochschule für Politik an der Technischen Universität München

 


Dr. Marianne Schulze, LL.M.
Human Rights Consultant

 


Prof. Dr. Klement Tockner
Generaldirektor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung

 


 
 
 
Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien
 
 
 

 
 

Büro des Universitätsrates
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Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg

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