Führungskräfte
Gegenseitiger Respekt und eine sichere Arbeitsumgebung sind Grundvoraussetzungen für gute Zusammanarbeit an der Universität Salzburg. Dabei kommt insbesondere Führungskräften eine wichtige Rolle zu.
Als Führungskraft haben Sie eine Fürsorgepflicht. Das bedeutet, dass Sie handeln müssen, sobald Sie Kenntnis über einen Vorfall von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Mobbing erlangen.
Sobald Sie Kenntnis von grenzüberschreitendem Verhalten haben, müssen Sie geeignete Abhilfemaßnahmen setzen.
Was ist zu tun, wenn Sie Kenntnis von Vorfällen erlangen?
- Nehmen Sie jeden Vorfall ernst! Bagatellisieren Sie nicht und sprechen Sie keine Schuldzuweisungen gegenüber der betroffenen Person aus.
- Klären Sie in einem ersten Schritt die Bedürfnisse der betroffenen Person ab
- Was braucht die Person jetzt gerade?
- Soll der Vorfall direkt weiterverfolgt werden oder möchte sich die Person zum jetzigen Zeitpunkt vertraulich über weitere Schritte beraten lassen?
- Kommunizieren Sie klar, dass Sie als Führungskraft eine Fürsorgepflicht trifft und Sie geeignete Abhilfemaßnahmen setzen müssen. Das bedeutet auch, dass ggf. Vertraulichkeit nicht gewahrt werden kann oder Abhilfemaßnahmen gesetzt werden, ohne die Zustimmung der betroffenen Person.
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- Die betroffene Person ist einverstanden, dass zum aktuellen Zeitpunkt Abhilfemaßnahmen getroffen werden. –> bieten Sie sofort ein Gespräch an einem ruhigen Ort an und besprechen Sie die Situation
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- Die betroffene Person möchte NICHT, dass zum aktuellen Zeitpunkt Abhilfemaßnahmen getroffen werden –> verweisen Sie die Person an die zuständigen Anlaufstellen, um sich vertraulich beraten zu lassen
- Informieren Sie die betroffene Person jedenfalls, dass es an der Universität Salzburg Anlaufstellen gibt, die Vertraulichkeit in der Beratung zusichern können und ausschließlich mit Einverständnis der betroffenen Person weitere Schritte einleiten.
Wichtig: Auch Sie können sich zur Beratung vertraulich an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wenden!
Tipps für Gespräche mit Betroffenen:
Ausführliche Informationen zur Fürsorgepflicht und Tipps für Gespräche mit betroffenen Personen finden Sie hier:
Empfehlungen für Führungskräfte – Umgang mit sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing an der Universität Salzburg
Eine Vorlage für die Dokumentation von Gesprächen hier:
Vorlage für ein Gedächtnisprotokoll