Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Herzlich willkommen am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht!
Unser Fachbereich forscht und lehrt in allen Teilgebieten des Arbeitsrechts und Sozialrechts sowie des Unternehmensrechts und Wirtschaftsrechts, jeweils mit ihren Bezügen zu angrenzenden Materien.

Besondere Schwerpunkte des Arbeitsrechts und Sozialrechts liegen im Arbeitsverfassungsrecht, Arbeitszeitrecht, Sozialversicherungsrecht, im Recht der Mindestsicherung und im Europäischen koordinierenden Sozialrecht. Besondere Schwerpunkte des Unternehmensrechts und Wirtschaftsrechts liegen im Allgemeinen Unternehmensrecht, Personengesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht einschließlich des Versicherungsrechts sowie im Markenrecht und Urheberrecht jeweils unter Berücksichtigung der europäischen Ebene.
Auf unseren Webseiten finden Sie umfassende Informationen zu den Lehr- und Forschungsaktivitäten des Fachbereichs und seiner Mitarbeiter*innen.

Fachbereichsleitung:

Fachbereichsleiter:        Univ.-Prof. Dr. Martin AUER

Stv. Fachbereichsleiter: Univ.-Prof. Dr. Rudolf MOSLER

Büro der Fachbereichsleitung

Unserem Fachbereich gehören derzeit 38 Mitarbeiter*innen an, wobei hier noch externe Lehrende hinzukommen, darunter zahlreiche in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in der Rechtsprechung tätige namhafte Persönlichkeiten.

Eine Übersicht unserer Mitarbeiter*innen (in alphabetischer Reihenfolge) finden Sie hier.

Wenn Sie sich durch die Seiten unserer Bereiche klicken, erhalten Sie fachspezifische Informationen zu den Personen, ihrer Forschung und Lehre:

Arbeitsrecht und Sozialrecht

Unternehmensrecht


Eine gute Orientierungsmöglichkeit bieten die Navigationsspalten am linken Bildschirmrand.

 

(29.04.2022/TP)