1) Onlinebewerbung an der TUM
Die Registrierung (erstes und zweites Fachsemester) oder Einschreibung (drittes und viertes Fachsemester) an der TUM ist ausschließlich online unter https://campus.tum.de/tumonline/ee/ui/ca2/app/desktop/ – /login möglich (richtige Auswahl des Studiengangs: Ingenieur- und Werkstoffwissenschaften Kooperation PLUS). Am besten direkt nach der Einschreibung an der PLUS überprüfen, wann die nächsten Portalöffnungszeiten sind.
Es wird zwischen zwei Verfahren unterschieden. Es gibt die Maske des ersten und zweiten Fachsemesters für Kooperation PLUS, dies stellt die Möglichkeit dar, für Studierende der ersten beiden Fachsemester an der PLUS und auch an der TUM die Vorlesungen zu belegen, die im Curriculum vorgesehen sind. Die zweite Maske ist für Studierende, die zum dritten Fachsemester von PLUS auf TUM wechseln. Dies ist nur nach Nominierung durch die PLUS möglich.
Eine genaue Anleitung für die Onlinebewerbung an der TUM findet sich hier: DOWNLOAD.
Die Studierenden des ersten und zweiten Fachsemesters sind von der Zahlung des Studienbeitrags an der TUM befreit. Der Semesterbeitrag TUM wird ab dem dritten Fachsemester fällig.

Eine grobe Zusammenstellung der notwendigen Dokumente wird in der angeführten Tabelle gegeben. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben lediglich einen ungefähren Überblick geben sollen, aber dass die notwendigen Dokumente im Einzelfall variieren (siehe auch Punkt 3). Die Entscheidung, welche Dokumente notwendig sind, obliegt der TUM.
Einschreibefristen für die TUM sind im Wintersemester von 01.10. bis 15.10. und im Sommersemester von 15.03. bis 01.04.
2) Vorprüfungsdokumentation für Studierende ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Dieser Schritt ist notwendig für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht im deutschen Schulsystem oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben.
Sie finden eine Schritt-für-Schritt Anleitung unter folgendem Link . Die Hochschulzugangsberechtigung muss erst zur Einschreibung im dritten Semester vorgelegt werden. Es empfiehlt sich aber für Studierende, die kein deutsches Abitur besitzen, im Vorfeld zu überprüfen (d.h. mit der Inskription an der PLUS), ob sie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen
3) Sprachnachweise für eine Einschreibung an der TUM
Für Bewerber mit deutschem Abitur oder der österreichischen Matura entfällt dieser Nachweis, da Abitur und Matura anerkannt werden. Der Sprachnachweis ist in der Regel nur für Studierende mit einem nicht deutschsprachigen Hochschulabschluss notwendig. Infos über die geforderten Sprachnachweise sind unter dem angegebenen Link erhältlich. Bitte beachten Sie, dass spätestens zum dritten Fachsemester die für die Einschreibung an der TUM notwendigen Deutschsprachnachweise vorliegen müssen.
Mit Stand 9/2026 werden folgende Sprachnachweise von der TUM anerkannt:
DSH-2
DSD II (es genügt das Erreichen der Stufe B in allen vier Teilbereichen),
TELC Deutsch C1 Hochschule
TestDaf (Testniveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen)
Goethe-Zertifikat C2
ÖSD-Zertifikat C2