Kernaufgaben

Der Datenschutzbeauftragte ist gegenüber der österreichischen   Datenschutzbehörde als solcher benannt. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei und insbesondere in Zusammenhang mit Betroffenenersuchen der Geheimhaltung verpflichtet. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten der Uni Salzburg sind unter anderem:

  • Beratung sämtlicher Universitätsangehörigen in datenschutzrechtlichen Belangen
  • Bereitstellung eines Schulungsangebotes für die Universitätsangehörigen
  • Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts an der PLUS
  • Vermittlung in Zusammenhang mit Betroffenenersuchen und Datenschutzverletzungen
  • Begleitung von Digitalisierungsprojekten
  • Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde

Die Stellung und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ergeben sich primär aus den Artikeln 37 bis 39 DSGVO sowie § 5 DSG. Dem Datenschutzbeauftragten können weitere Aufgaben übertragen werden, sofern sich daraus kein Interessenskonflikt mit der Wahrnehmung seiner Kernaufgaben ergibt und ihm weiterhin genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um diese wahrzunehmen.

Service

für Mitarbeitende

Schulungsprogramm

Service für Mitarbeitende

Service

für die Öffentlichkeit

Datenschutzerklärungen

Service für betroffene Personen

Fotos: © Luigi Caputo (1) © Simon Haigermoser (2)