Kernaufgaben
Der Datenschutzbeauftragte ist gegenüber der österreichischen Datenschutzbehörde als solcher benannt. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei und insbesondere in Zusammenhang mit Betroffenenersuchen der Geheimhaltung verpflichtet. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten der Uni Salzburg sind unter anderem:
- Beratung sämtlicher Universitätsangehörigen in datenschutzrechtlichen Belangen
- Bereitstellung eines Schulungsangebotes für die Universitätsangehörigen
- Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts an der PLUS
- Vermittlung in Zusammenhang mit Betroffenenersuchen und Datenschutzverletzungen
- Begleitung von Digitalisierungsprojekten
- Zusammenarbeit mit der Datenschutzbehörde
Die Stellung und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ergeben sich primär aus den Artikeln 37 bis 39 DSGVO sowie § 5 DSG. Dem Datenschutzbeauftragten können weitere Aufgaben übertragen werden, sofern sich daraus kein Interessenskonflikt mit der Wahrnehmung seiner Kernaufgaben ergibt und ihm weiterhin genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um diese wahrzunehmen.
Service
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Fotos: © Luigi Caputo (1) © Simon Haigermoser (2)