Allgemeine Informationen zu Leistungsstipendien
Die Ausschreibung zu den Leistungsstipendien fürs Studienjahr 2024/25 erfolgt im August 2025 im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg.
Anträge können gestellt werden, sobald die Ausschreibung im Mitteilungsblatt erschienen ist.
Link zum Antragsformular: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/2024/08/Formular_Leistungsstipendien-Antrag_DEUTSCH_2024.docx
Link zur letztjährigen Ausschreibung: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/mitteilungsblatt/MB2024-0801-Leistungsstipendien-2023_2024.pdf
Gesetzliche Grundlagen: §§ 2ff. (begünstigter Personenkreis), § 18f. (Anspruchsdauer, Verlängerungsgründe) sowie §§ 57ff (Leistungsstipendien) des Studienförderungsgesetzes idgF
Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung von hervorragenden Studienleistungen, welche innerhalb einer vorgegebenen Frist erbracht wurden. Die Ausschreibung der Leistungsstipendien erfolgt einmal jährlich im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg. Diese Ausschreibung kann u.a. auf dieser homepage eingesehen werden.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen wie die Einhaltung der Regelstudiendauer (in einem Studium bzw. in einem Studienabschnitt) und Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung (s.u.) müssen insbesondere die in der Ausschreibung formulierten besonderen Ausschreibekriterien erfüllt werden. In diesen werden die im Regelfall in einem Studienjahr zu erbringenden Prüfungsnachweise festgelegt. Auf dieser homepage findet sich regelmäßig ein Überblick über die in einem Studienjahr geforderten Prüfungsnachweise, unterteilt nach Studienrichtung und Studienabschnitt.
Die Regelstudiendauer bemisst sich stets nach der in einem Studienabschnitt (im Bachelorstudium, Masterstudium sowie Doktoratsstudium im gesamten Studium) vorgesehenen Regelstudiendauer zusätzlich eines Toleranzsemesters. Gemäß § 19 StudFG kann aus wichtigen Gründen eine Verlängerung der Anspruchsdauer bei entsprechenden Nachweisen beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie gemäß § 4 StudFG Gleichgestellte und Staatenlose.
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe von € 750,– nicht unterschreiten sowie € 1.500,– nicht überschreiten. Es handelt sich NICHT um eine regelmäßige Auszahlung, der Betrag, falls gewährt, wird einmalig ausbezahlt.
Der vollständige Antrag ist im Fakultätsbüro der DAS-Fakultät innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist einzubringen.
ACHTUNG: Leistungsstipendienanträge bitte nur in Papierform – NICHT DIGITAL an das Fakultätsbüro der DAS-Fakultät* schicken oder persönlich abgeben! Ansprechperson für Stipendien:* Fakultätsbüro der DAS-Fakultät – Jakob Haringer Straße 2 schicken!
Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines Leistungsstipendiums. Die Vergabe erfolgt durch den/die Dekan/in der DAS-Fakultät nach Anhörung des Beirates und der Studierendenvertreter*innen. Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt stets schriftlich.