Leistungsstipendien

Die Ausschreibung der Leistungsstipendien erfolgt per Mitteilungsblatt. Anträge können erst nach der Ausschreibung eingebracht werden.


Leistungsstipendien: Ausschreibung im Mitteilungsblatt Nr. 208 vom 21. August 2025


Formulare:
Leistungsstipendium_Informationsblatt_2025_GW-Fakultät
Leistungsstipendium-Antrag-2025
Studienförderungsgesetz § 4 Gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose
Studienförderungsgesetz § 19 Verlängerung der Anspruchsdauer aus wichtigen Gründen


Anträge samt Anlagen können nur in Papier- und NICHT in elektronischer Form im Prüfungsreferat (z.Hd. Fr. Alexandra Trautmann) eingereicht werden  |  persönlich  |  per Post  |


Studienerfolgsnachweis ohne Anerkennungen: PLUSonline Startseite / Studienerfolgsnachweis
Nachweis der Bachelorarbeit (wenn im relevanten Leistungszeitraum verfasst): PLUSonline Startseite / Meine Noten
Freie Wahlfacher: Wenn Freie Wahlfächer in Deinem Studium vorgesehen sind, können diese Leistungen (wenn im relevanten Leistungszeitraum absolviert) für das Leistungsstipendium verwendet werden. Hier können jedoch nur die Original-Leistungen (d.h. nicht anerkannte Leistungen) herangezogen werden.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsreferat (Fr. Alexandra Trautmann) |  persönlich  |   per E-Mail  |