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Veröffentlicht am
November 27, 2025
Letzte Aktualisierung: Dezember 1, 2025

Menschenrechte und Grenzmanagement

Ein Vergleich zwischen Serbien und Österreich

Im Rahmen der zweiten Phase des Projekts „Human Rights and border policies – a comparison of Serbia and Austria“ setzten die Universität Niš (Serbien) und das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM) an der Universität Salzburg ihre enge Zusammenarbeit in Serbien fort.

Die österreichische Delegation, bestehend aus DDr. Philip Czech (“No jurisdiction by proxy? S.S. and others vs Italy and its implications for land border controls”), Dr. Robert Krammer („Human Rights Obligations and Challenges in Border Management in the Light of Article 2 and 3 ECHR“) und Dr. Benny Auner (“Internal Border Control in the Schengen Area – EU Framework, Recent Developments and Austria’s Approach”), präsentierte ihre aktuellen Forschungsergebnisse vor Vertreter:innen der Justiz, der Anwaltei sowie Angehörigen und Studierenden der Faculty of Law der Universität Niš.

Die Kooperationspartner*innen vor Ort, Prof. Dr. Maja Nastić, Assoc-Prof. Dr. Andelija Tasić und Assoc-Prof. Dr. Mihajlo Cvetković, sorgten für eine hervorragende Organisation und Vernetzung mit zentralen Stakeholdern:

  • Jelena Ilić, Belgrade Centre for Human Rights
  • Prof. Dr. Predrag N. Cvetković, Dekan der Faculty of Law, University of Niš
  • Danijela Vučić, Leiterin House of Europe Niš
  • Katarina Mitrovski, Ombudsfrau der Stadt Niš

Im Zuge des Projekts werden die Grenzpolitiken von Serbien und Österreich vor dem Hintergrund der einschlägigen internationalen Verpflichtungen verglichen. Dazu werden jene internationalen Verpflichtungen, die sich aus den Menschenrechten ergeben, sowie das Recht der Europäischen Union bezüglich Grenzpolitik analysiert. Weiters werden die rechtliche Situation sowie die Praxis der Grenzkontrolle und des internationalen Schutzes auf jeweils nationaler Ebene in Österreich und in Serbien erörtert. Abschließend werden Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vereinbarkeit der nationalen Gesetzgebung und Praxis mit den internationalen und europäischen Verpflichtungen getroffen.

Im Vergleich eines EU-Mitgliedstaates und eines Beitrittskandidaten, der an einer der Hauptmigrationsrouten für Flüchtende und Migranten liegt und als Transitstaat dient, sollen Rückschlüsse auf die Funktionsweise der europäischen Grenzkontrollpolitik gezogen und etwaige Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Mehr Infos gibt es auf der Institutsseite des ÖIM.

Fotocredits: Robert Krammer

Fotocredits: Robert Krammer

Dr. Robert Krammer

Leitung Geschäftsbereich Training & Projekte

Universität Salzburg | Österreichisches Institut für Menschenrechte

Kaigasse 17/3 | 5020 Salzburg | Austria

Tel: +43 6628044-3971

E-Mail an Dr. Robert Krammer

Foto: © Robert Krammer