Rechtliche Grundlagen

 

Die rechtlichen Regelungen in der Personaladministration ergeben sich im Wesentlichen aus folgenden Bestimmungen. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze und Regelungen, welche Einfluss auf die Personaladministration haben.

 

Gesetze


 

Kollektivvertrag

  • Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten (Uni-KV)
  • Gehaltstabellen
  • Laufbahnmodell für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Geänderte Richtlinie des Rektorates zu den Stellen mit Qualifizierungsvereinbarungen nach § 27 Universitäten-Kollektivvertrag und zur Evaluierung der vereinbarten Qualifikationen
  • Richtlinie des Rektorats zum Aufnahmeverfahren für sechsjährige Postdoc-Stellen
  • auf der Internetseite Kollektivvertrag der AB HR-Personalabteilung

 


 

Organisationsplan, Satzung und Geschäftsordnung des Rektorats

 


 

Entwicklungsplan und Leistungsvereinbarung

 


 

Verordnungen und Richtlinien

  • Parkordnung der Paris Lodron-Universität Salzburg
  • Richtlinien für die Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Personen an der Universität Salzburg
  • Richtlinien des Rektorats über die Verwertung von geistigem Eigentum an der Universität Salzburg
  • Habilitationsrichtlinie der Paris Lodron-Universität Salzburg
  • Richtlinie des Rektorats zum Schutz vor jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere durch sexuelle und/oder geschlechtsbezogene Belästigung oder …
  • Richtlinie für Personaladministration
  • Richtlinie für drittmittelfinanzierte Projekte
  • Richtlinie für Habilitationen in „Volkswirtschaftslehre“ an der Paris Lodron-Universität Salzburg (PLUS)
  • Richtlinie für kumulative Habilitationen im Fach Politikwissenschaft an der Paris Lodron-Universität Salzburg (PLUS)
  • PLUS-Steuerung – Das IKS zur finanziellen Steuerung der Universität
  • auf der Internetseite Verordnungen und Richtlinien der AB Rechtsabteilung
  • Sammlung aller PLUS-Richtlinien auf der Internetseite der AB Qualitätsmanagement

 


 

Handbücher