Grundlagen des Qualitätsmanagements

Hier finden Sie alle gesetzlichen, organisatorischen und strategischen Grundlagen des QM:

Gesetzliche Grundlagen


Satzung

Die Satzung der PLUS enthält, basierend auf dem Universitätsgesetz, die grundlegenden universitätsinternen Regelungen. Änderungen werden auf Vorschlag des Rektorats vom Senat beschlossen.


Organisationsplan

Der Organisationsplan regelt die Aufbauorganisation der PLUS sowie die Aufgaben ihrer Funktionsträger*innen. Der Beschluss erfolgt durch das Rektorat, die Genehmigung durch den Universitätsrat.


Entwicklungsplan

Der Entwicklungsplan ist ein gesamtuniversitäres Strategiepapier, in dem die wesentlichen Vorhaben für die nächsten Jahre festgelegt werden. Er dient der Profilbildung, soll aber auch aufzeigen, wie die Universität qualitativ hochwertige Studien, international rezipierte Forschung, gute Betreuungsverhältnisse für Studierende, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Realisierung gesellschaftlicher Zielsetzungen sicherstellt.


Leistungsvereinbarung

Die Leistungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Universität (Rektorat) und dem Wissenschaftsministerium. Sie wird immer für einen Drei-Jahre-Zyklus abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung deckt das gesamte Leistungsspektrum der Universitäten ab, wobei wechselnde Schwerpunkte gesetzt werden.


Zielvereinbarungen der Fachbereiche und Abteilungen

Die zwischen dem Rektorat und den Fachbereichen bzw. auch mit anderen Organisationseinheiten abzuschließenden Zielvereinbarungen dienen der Umsetzung der strategischen Festlegungen im Entwicklungsplan und insbesondere der Leistungsvereinbarung. Zudem haben sie die Funktion, auch innerhalb der Fachbereiche strategische Planungen zu gewährleisten.