STIFTUNG

 

Die Evers-Marcic-Stiftung geht auf letztwillige Zuwendungen der Professoren René Marcic und Hans-Ulrich Evers zurück. Sie wurde mit Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 26. August 2003 als Stiftung nach Salzburger Landesrecht (Salzburger Stiftungs- und Fondsgesetz, BGBl. Nr. 70/1976) errichtet. Ihr Sitz befindet sich in A-5020 Salzburg, Churfürststraße 1.

 

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Veröffentlichung von Schriften, die von der Fakultät als Habilitationsschriften angenommen worden sind, sowie die Förderung anderer wissenschaftlicher Untersuchungen von Universitätslehrern, die an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät tätig sind, sowie die Drucklegung von Salzburger rechtswissenschaftlichen Dissertationen.

 

Des Weiteren soll das Stiftungsvermögen bis zu einem Ausmaß von 10 % der zur Verfügung stehenden Mittel der Erfüllung von Pietätspflichten dienen. Nach Maßgabe der verbleibenden Mittel können auch andere Vorhaben der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder ihrer Mitglieder gefördert werden, die der wissenschaftlichen Forschung oder Lehre im Rahmen der Fakultät dienen. Der Zweck der Stiftung ist gemeinnützig.