Studium ohne Matura – Informationen zur Studienberechtigungsprüfung für ein Studium an der Katholisch-Theologischen Fakultät


Ein Studium ohne Matura setzt auch an der Katholisch-Theologischen Fakultät eine Studienberechtigungsprüfung voraus. Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist der Nachweis einer theologischen Vorbildung erforderlich.

Um diese absolvieren zu können, ist die Einschreibung als außerordentliche:r Studierende:r an der Katholisch-Theologischen Fakultät (KTH) notwendig.

Die theologische Vorbildung umfasst fünf Lehrveranstaltungen, die positiv abzulegen sind. Nach erfolgreichem Abschluss der theologischen Vorbildung können diese angerechnet werden, sodass keine zusätzliche Studienzeit entsteht.


Von den fünf Lehrveranstaltungen sind vier verpflichtend und eine frei wählbar.

  • Die vier verpflichtenden Lehrveranstaltungen sind:
    1. Theologie und Glaube 1
    2. Theologie und Glaube 2
    3. Einleitung in die Schriften des Neuen Testaments (NT)
    4. Grundfragen der Religionswissenschaft
  • Die fünfte (frei wählbar) Lehrveranstaltung:
    • muss Teil des ersten Studienjahres des angestrebten Studiums sein,
    • ist vor ihrem Besuch dem:der Vorsitzenden der CuKo mitzuteilen.

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Sobald alle fünf Lehrveranstaltungen positiv absolviert wurden, ist dies dem:der Vorsitzenden der CuKo mitzuteilen.

Das Ergebnis wird an die Rechtsabteilung weitergeleitet, die für die weiteren Schritte im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung zuständig ist.

Generelle Informationen zum Studium ohne Matura an der Universität Salzburg erhalten Sie hier

Noch ein Hinweis: Das „theologische Wahlfach“, welches Teil der Studienberechtigungsprüfung ist, muss ebenfalls im Vorfeld mit dem:der CuKo Vorsitzenden abgestimmt werden.