Würdigungspreis

des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Auszeichnung der besten Absolvent*innen von Diplom- bzw. Masterstudien.  Höhe des Würdigungspreises: 3.000,-

Zugelassen:

Absolvent*innen von Diplom- bzw. Masterstudien

Voraussetzungen:

  1. Österreichische Staatsbürgerschaft, EWR-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Drittstaatsangehörige und Staatenlose gemäß   §4 StudFG
  2. Abschluss des Studiums im jeweils vorangegangenen Studienjahr,
  3. Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit (Bachelor- und Masterstudium insgesamt) um nicht mehr als zwei Semester (Ausnahme: Mehrfachstudium, wenn in allen Studien ein ausgezeichneter Studienerfolg (siehe 4. und 5.) vorgewiesen werden kann: mögliche Überschreitung der gesetzlichen Studienzeit um 4 Semester)
  4. Ablegung aller Diplomprüfungen bzw. der Bachelor- und Masterprüfung mit Auszeichnung
    (in keiner Prüfung darf eine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Prüfungen muss die Beurteilung „sehr gut“ erteilt worden sein);
  5. Bestbeurteilte, hervorragende Diplomarbeit / Masterarbeit

Vergabemodalitäten:

  • pro Studienjahr vergeben
  • vergebene Preise: im Regelfall 1
  • die Kandidat*innen werden aufgrund der in den Prüfungsreferaten der einzelnen Fakultäten bzw. der School of Education aufliegenden Studienergebnisse ausgewählt
  • Eine explizite Ausschreibung erfolgt nicht
  • Eine Bewerbung ist daher nicht möglich

Hinweis:

Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Auch bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises bzw. auf eine gewisse Höhe des Preises

Ansprechperson: