Zulassungsinformationen zum Doktoratsstudium

Doktoratsstudien dienen hauptsächlich dazu, die Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit weiterzuentwickeln. Ein solches Studium an der PLUS dauert sechs Semester, umfasst einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Credits und schließt mit der Verleihung des akademischen Grades Doktorin oder Doktor ab. Innerhalb des Doktoratsstudiums ist eine wissenschaftliche Arbeit – die Dissertation – anzufertigen. Diese wird im Rahmen des Rigorosums („strenge Prüfung“) verteidigt.

Mehr Informationen zur strukturierten Doktoratsausbildung finden Sie auf den Seiten der Doctorate School PLUS. 

Nachfolgend finden Sie Informationen, wie Sie sich für ein Doktoratsstudium an der PLUS anmelden können, wenn Sie Ihr Master- oder Diplomstudium an der PLUS oder an einer anderen Universität abgeschlossen haben.

Für das Doktoratsstudium an der Kulturwissenschaftlichen und der Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie das der Wirtschaftswissenschaften muss von jeder Person ein qualitatives Aufnahmeverfahren absolviert werden. Genaue Informationen dazu finden Sie in dem jeweiligen Curriculum unter folgendem Link: www.plus.ac.at/doktoratsstudien.

 

Wenn Sie das Doktoratsstudium an der PLUS aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an die Studienabteilung. Das Kontaktformular finden Sie am Ende dieser Seite.

  • Sprachkenntnisse

    Für Studien mit englischer Unterrichtssprache
    Studieninteressierte, die sich für ein Doktoratsstudium mit englischer Unterrichtssprache interessieren, müssen die Sprachkenntnisse durch definierte Urkunden nachweisen. Welche Urkunden das sein können, finden Sie unter dem Link zu den Sprachkenntnissen am Ende dieser Seite oder, alternativ reicht auch der Nachweis der englischen Kenntnisse im Ausmaß vom Niveau C1 oder höher im Maturazeugnis.

    Für Studien mit deutscher Unterrichtssprache
    Studieninteressierte, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, müssen die Sprachkenntnisse durch definierte Urkunden nachweisen. Welche Urkunden das sein können, finden Sie unter unter dem Link zu den Sprachkenntnissen am Ende dieser Seite

    (Sollte der Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache nicht erbracht werden können, muss eine Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist im Rahmen des Besuchs eines dafür eingerichteten Universitätslehrgangs (Vorstudienlehrgang VPLUS) abzulegen. Um zu dieser Ergänzungsprüfung angemeldet werden zu können, müssen Sie einen Antrag zu einem Studium an der PLUS stellen und zu diesem Zeitpunkt deutsche Sprachkenntnisse im Ausmaß vom Niveau B1 vorweisen.
    Studienwerber*innen, die bereits im Besitz eines Zulassungsbescheides sind, sind berechtigt am Vorstudienlehrgang zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen (VPLUS) teilzunehmen. Detailinformationen zu diesem Universitätslehrgang an der Paris Lodron Universität Salzburg finden Sie unter folgendem Link für mehr Informationen.

    Wichtiger Hinweis: Mit dem Besuch dieses Vorstudienlehrganges kann von den Aufenthaltsbehörden ein „Studenten-Visum“ (= Aufenthaltstitel Studierender) erteilt werden. Informationen zum Aufenthaltstitel erteilt das Magistrat Salzburg – Amt für öffentliche Ordnung.

    Kontakt
    Magistrat Salzburg – Amt für öffentliche Ordnung
    Schwarzstraße 44
    5020 Salzburg

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 Verordnung der Sprachenkenntnisse