Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Bewerbung an der Universität Salzburg – von der Einreichung Ihrer Unterlagen bis zum Ablauf des Auswahlverfahrens. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess.

Wichtigsten FAQs auf einen Blick zum Bewerbungsprozess

  • Anschreiben

    Das Anschreiben ist Ihre erste Möglichkeit, sich individuell vorzustellen und Ihre Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen. Ein persönliches Anschreiben ist Teil Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
  • Auswahlverfahren

    Ihre Bewerbungsunterlagen werden gesichtet und geprüft, danach nimmt die ausschreibungsverantwortliche Person unmittelbar Kontakt zu Ihnen auf und informiert Sie über den weiteren Ablauf. Die Bewerbungsgespräche finden an der jeweils ausschreibenden Organisationseinheit (Abteilung, Fachbereich) statt. In der Regel nimmt an diesen Gesprächen auch jeweils ein*e Vertreter*in des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und des Betriebsrates teil.
  • Beschäftigungsinitiative Uni Salzburg inklusiv

    Für Arbeitssuchende, die dem Kreis der begünstigt behinderten Personen angehören, besteht derzeit die Möglichkeit sich initiativ an der Universität Salzburg zu bewerben. Wir nehmen Ihre Bewerbung gerne auf und bemühen uns darum eine passende Stelle zu finden. Schicken Sie Ihre Initiativbewerbung bitte an: .
  • Bewerbungsfrist

    Jede Ausschreibung enthält eine Frist, bis zu der Bewerbungen eingereicht werden müssen. Nur fristgerechte Bewerbungen können berücksichtigt werden. Vergessen Sie auf Ihrer Bewerbung nicht die Geschäftszahl der Ausschreibung!
  • Chronische Erkrankung / Behinderung

    Die Universität Salzburg fördert Inklusion. Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter .
  • Dokumente

    Neben Anschreiben und Lebenslauf sind je nach Ausschreibung weitere Nachweise erforderlich. Achten Sie auf Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
  • Eingang der Bewerbungsunterlagen

    Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie ein Bestätigungsmail von der Abteilung Human Resources – Personalabteilung.
  • Frauenförderung

    Die Universität Salzburg setzt sich für Chancengleichheit ein. Qualifizierte Frauen werden besonders zur Bewerbung ermutigt und bei gleicher Eignung bevorzugt aufgenommen.
  • Gleichbehandlung

    Vertreter*innen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und des Betriebsrates begleiten den Auswahlprozess und achten auf faire Rahmenbedingungen.
  • Human Resources – Personalabteilung

    Die Abteilung Human Resources – Personalabteilung ist Ihre zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um den Bewerbungsprozess.
  • Interview

    Das Bewerbungsgespräch findet in der ausschreibenden Organisationseinheit statt. Es ist ein wichtiger Schritt im Auswahlverfahren. Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
  • Jobnummer (Geschäftszahl)

    Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung unbedingt die in der Ausschreibung angeführte Geschäftszahl an – sie dient der eindeutigen Zuordnung.
  • Kontaktaufnahme

    Nach Sichtung Ihrer Unterlagen meldet sich die ausschreibungsverantwortliche Person bei Ihnen und informiert über das weitere Vorgehen.
  • Lebenslauf

    Ein aktueller Lebenslauf mit relevanten Stationen und Qualifikationen ist ein zentraler Bestandteil Ihrer Bewerbung.
  • Geschlechtsneutrale Formulierung

    Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
  • Personalaufnahme

    Aufgrund der Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 werden alle freiwerdenden und durch Neuaufnahmen nach zu besetzenden Stellen öffentlich ausgeschrieben. Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.
  • Reisekosten

    Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
  • Zugang / Barrierefreiheit

    Barrierefreiheit ist uns wichtig. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an .

Fragen und Antworten

  • Wie bewerbe ich mich?

    Bitte bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist über unsere  Onlinebewerbungsplattform unter der jeweiligen Kennzahl des Stellenangebotes. Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter . Aufgrund der Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 werden alle freiwerdenden und durch Neuaufnahmen nach zu besetzenden Stellen öffentlich ausgeschrieben.
    Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.
  • Welche Unterlagen muss ich übermitteln, damit meine Bewerbung vollständig ist?

    Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem  Inserat bzw. dem Bewerbungsformular.

    In der Regel übermitteln Sie uns Ihr aussagekräftiges Motivationsschreiben und Ihren vollständigen und aktuellen Lebenslauf, sowie Dienst- und Ausbildungszeugnisse.
  • Kann ich auch eine Initiativbewerbung schicken?

    Bei uns ist jede Stellenausschreibung ein in sich geschlossenes Verfahren.

    Bewerbungen, die sich nicht auf eine konkrete Kennzahl beziehen, können daher leider nicht berücksichtigt werden.

    Wenn Sie sich für eine weitere Ausschreibungen interessieren, bewerben Sie sich bitte erneut auf die jeweilige Kennzahl. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an
  • Kann ich meine Online-Bewerbung auch unterbrechen?

    Sollten Sie beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars etwas vergessen haben, können Sie uns die fehlenden Informationen oder Dokumente per E-mail zusenden.Wenden Sie sich bei Fragen gerne an
  • Ich habe ein technisches Problem mit meiner Bewerbung – an wen kann ich mich wenden?

    Wenden Sie sich bei Fragen gerne an
  • Kann ich mich auch nach Ablauf der Ausschreibungsfrist noch bewerben?

    Bewerbungen, die nach der Frist eingereicht werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Bewerbungsfrist beträgt mindestens 3 Wochen und wird bei Bedarf auch ausgedehnt. Die Information, wann genau die Bewerbungsfrist endet, finden Sie im jeweiligen Inserat.
  • Ich kann die Ausschreibung, für die ich mich bewerben möchte nicht mehr auf der Karriereseite finden. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen. Bewerbungen für diese Kennzahl sind daher nicht mehr möglich.
  • Wann erhalte ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?/Wann kann ich mit Feedback rechnen?

    Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie ein Bestätigungsmail von der Abteilung Human Resources – Personalabteilung. Der Auswahlprozess benötigt etwas Zeit.

    Sollten Sie für ein persönliches Gespräch in Betracht gezogen werden, kontaktieren wir Sie in der Regel zeitnah nach Ablauf der Ausschreibungsfrist. Falls Ihre Bewerbung nicht in die engere Auswahl kommt, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Auswahlverfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.
  • Wo und wie finden die Bewerbungsgespräche statt?

    Es hängt von den einzelnen Organisationseinheiten ab, wie der Auswahlprozess im Einzelnen ablaufen wird. Der Auswahlprozess kann auch in mehreren Stufen gestaltet werden und neben Interviews auch (Online-) Assessments, Präsentationen oder Hearings beinhalten. In jedem Fall werden Sie rechtzeitig über den genauen Ablauf informiert. Die Bewerbungsgespräche finden an der jeweils ausschreibenden Organisationseinheit (Abteilung, Fachbereich) statt. In der Regel nimmt an diesen Gesprächen auch jeweils ein:e Vertreter:in des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und des Betriebsrates teil.
  • Werden Kosten für die Bewerbungsgespräche übernommen?

    Wir bitten Sie um Verständnis, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die im Rahmen von Auswahl-​ und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht erstattet werden können.