Praktikum


Im Rahmen des Bachelorstudiums Politikwissenschaft soll durch ein verpflichtendes Praktikum im Umfang von acht Wochen (à 40 Arbeitsstunden) bei einer außeruniversitären österreichischen oder internationalen Körperschaft oder Institution die Berufsfeldorientierung der Studierenden unterstützt werden. Es ist auch möglich, mehrere (kürzere) Praktika zu machen, die aber insgesamt über acht Wochen gehen müssen. Dafür werden 12 ECTS-Punkte gutgeschrieben.

Folgende Richtlinien sind für die Anerkennung des Praktikums (der Praktika) zu beachten:

  • Vor Antreten einer Praktikumsstelle ist das Einverständnis eines/einer BetreuerIn einzuholen. Als PraktikumsbetreuerInnen kommen alle promovierten MitarbeiterInnen der Abteilung Politikwissenschaft in Frage.
  • Ihre Praktikumsstelle sollte einen klaren Bezug zu Politik bzw. zum politikwissenschaftlichen Studium aufweisen. Hier finden Sie eine Liste anerkannter Praktikumsstellen. Falls die angestrebte Praktikumsstelle noch nicht in dieser Liste aufscheint, wird sie nach Zusage durch eine/n BetreuerIn aufgenommen. Für ein Praktikum im Umfeld der Europäischen Union bietet folgende Seite des  Europa-Büros des Landes Salzburg nützliche Informationen.
  • Die Studierenden müssen ihrem/ihrer BetreuerIn eine Dienstgeberbestätigung mit Angaben über den Ort der Dienststelle, die Dauer der Praxis sowie eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit vorlegen. Das entsprechende Formular (Version 2016) finden Sie hier (PDF, XLS). Dieses Formular kann auch von Studierenden verwendet werden, die sich im Curriculum 2024 befinden.
  • Nach Beendigung des Praktikums ist beim/bei der BetreuerIn außerdem ein mindestens 1.500 Wörter umfassender Bericht abzugeben, in dem u. a. folgende Punkte beschrieben werden sollen: Erlangung der Stelle, ausgeübte Tätigkeiten, Nutzen des Studiums für die Praktikumsarbeit und Bedeutung der Praxiserfahrung für ein mögliches künftiges Berufsfeld.
  • Nach Absolvierung des Praktikums muss in einer am Ende jedes Semesters stattfindenden Praktikumsveranstaltung ein mündlicher Kurzbericht erstattet werden. Über den Termin dieser Veranstaltung werden die betreffenden Studierenden per Email informiert.
  • Nachdem der/die BetreuerIn dem/der Vorsitzenden der Curricularkommission die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums gemeldet hat, wird die „Note“ dafür (Mit Erfolg teilgenommen) in PLUSonline eingetragen.
  • Studierende müssen sich für das Praktikum nicht in PLUSonline im dort eingerichteten Kurs „Pflichtpraxis Politikwissenschaft“ anmelden. Dieser Kurs ist lediglich ein Dummy, um die absolvierten Praktika in PLUSonline abbilden zu können.

Ein Praktikum kann auch im Rahmen des Masterstudiums absolviert und als freies Wahlfach angerechnet werden. Ein 4 Wochen dauerndes Praktikum zählt 6 ECTS-Punkte.

Wenn das Pflichtpraktikum bei einer Organisation im Ausland absolviert wird, besteht für AbsolventInnen und Studierende die Möglichkeit einer Förderung durch ein spezielles Erasmus-Stipendium. Detailinformationen und Kontaktdaten für weitere Fragen dazu können Sie der Webseite des International Office entnehmen.